AA v. 12.4.2011, o.Az., BStBl I 2011, 485
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-britischen Abkommens vom 30.3.2010 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie über das Außerkrafttreten des früheren Abkommens vom 26.11.1964 |
Vom 12.4.2011 |
Nach Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 18.11.2010 zu dem Abkommen vom 30.3.2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BGBl 2010 II S. 1333, 1334) wird bekannt gemacht, dass das Abkommen nach seinem Artikel 32 Absatz 2
am 30.12.2010 |
in Kraft getreten ist; die Ratifikationsurkunden wurden am 30.12.2010 in Berlin ausgetauscht.
Weiter wird bekannt gemacht, dass nach Artikel 32 Absatz 3 dieses Abkommens das Abkommen vom 26.11.1964 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung (BGBl 1966 II S. 358, 359; 1971 II S. 45, 46)
mit Ablauf des 29.12.2010 |
außer Kraft getreten ist.
Normenkette
DBA-Großbritannien 2010 Art. 32
Fundstellen
BStBl I, 2011, 485
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