1Dem in Port Louis am 15. März 1978 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Mauritius zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Förderung des Handels und der Investitionstätigkeit zwischen den beiden Staaten sowie dem dazugehörigen Protokoll vom selben Tag wird zugestimmt. 2Das Abkommen und das Protokoll werden nachstehend veröffentlicht.

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