Auf Ersuchen der zuständigen Behörde des einen Vertragsstaats erteilt die zuständige Behörde des ersuchten Staates dem ersuchenden Staat Auskünfte, die in diesem Staat für die zutreffende Festsetzung der Steuern erheblich sein können.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge