Sofern die Festlegung von Verkaufspreisen auf der Basis von Kosten erfolgen kann oder so gebildete Preise als Vergleich zu vom Markt vorgegebenen Preisen herangezogen werden sollen, spielen die Deckungsbeiträge der Produkte eine große Rolle.
Auf Basis kalkulierter Selbstkosten wird der Preis i. d. R. durch die Preisformel
Verkaufspreis = kalkulierte Selbstkosten (1 + |
g |
) |
100 |
g = kalkulatorischer Gewinnzuschlag in %
festgelegt.
In die Selbstkosten der Preiskalkulation gehen Kalkulationssätze ein, die auf der geplanten, ggf. einer normalen Beschäftigung beruhen. Bei Vollkostenkalkulation sind die Kalkula"tionssätze vom gewählten Beschäftigungsniveau abhängig. Die mit obiger Preisformel gebildeten Preise werden sich dementsprechend mit der zugrunde gelegten Beschäftigung verändern.
Auch bei Annahme einer Preisabsatzfunktion gelingt es aber nicht, durch Verknüpfung von Preisen, die mit obiger Preisformel berechnet werden, und Absatzverlauf die wirtschaftlich richtigen (optimalen) Preise zu finden.
Letztlich kann festgehalten werden, dass bei Preisbildung über den Markt aufgrund von Angebot und Nachfrage kein eindeutiger Zusammenhang zwischen Selbstkosten und erzielbaren optimalen Preisen besteht. Anders formuliert bedeutet dies, dass das Dilemma der Preispolitik darin besteht, dass sich marktgerechte Preise weder über Vollkostenkalkulationen der Selbstkosten noch über Preisabsatzfunktionen bestimmen lassen.
Es bleibt zu prüfen, inwieweit eine Ableitung von Preisen mit Hilfe von Teilkostenrechnungen erfolgen kann, die auf dem Deckungsprinzip beruhen. Für die Bildung der Verkaufspreise gilt dann
Verkaufspreis = kalkulierte proportionale Selbstkosten (1 + |
db |
) |
100 |
db = Prozentualer Deckungsbeitragszuschlag
Der Deckungsbeitragszuschlag ist dabei als Deckungsbedarf aus der Planung abzuleiten.
Umsatz |
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– proportionale Selbstkosten (Grenzselbstkosten/Leistungskosten) |
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Deckungsbeitrag |
|
– Fixkosten (Bereitschaftskosten) |
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= Gewinn |
|
Die fixen Kosten (Bereitschaftskosten) und der Gewinn stellen dabei den Deckungsbedarf dar, der über den Deckungsbeitragszuschlag abgedeckt werden muss. Im Gegensatz zur Preisbildung auf Basis der vollen Selbstkosten enthalten die proportionalen Selbstkosten keine (willkürlich) geschlüsselten (proportionalisierten) Fixkosten (Bereitschaftskosten) und sind von Beschäftigungsschwankungen und von der Wahl der zugrunde gelegten Planbeschäftigung unabhängig. Die Festlegung des Deckungsbeitragszuschlags stellt das eigentliche Problem dar. Sofern die Deckungsbeitragszuschläge produkt- oder produktgruppenbezogen unter Berücksichtigung der Marktgegebenheiten festgelegt werden, ergibt sich eine Flexibilität für den kalkulatorischen Ausgleich. Damit wird eine bewegliche Preispolitik möglich. Es wird vermieden, dass Fixkosten die Produkte schematisch belasten. Dabei darf natürlich nicht vergessen werden, dass das gesamte benötigte Deckungsvolumen in die Preiskalkulation einfließt. Problematisch wird die Interpretation der Preisbildung nach der Formel dann, wenn die proportionalen Selbstkosten als Preisuntergrenze gesehen und die Deckungsbeiträge als Gewinne interpretiert werden. Dieser Fehler ist zu vermeiden, wenn die Bestimmung der Verkaufspreise im Zusammenhang mit der Absatzplanung und der Kostenplanung durchgeführt wird. Den einzelnen Produkten sind marktgerechte Soll-Deckungsbeiträge zuzuordnen. Die Zielsetzung muss sein, dass die Summe der Soll-Deckungsbeiträge mit der Summe des Deckungsbedarfs, d. h. der Summe der Fixkosten, und dem Gewinnanspruch abgestimmt werden muss.