Der Deckungsbeitrag ist die Differenz von Umsatzerlösen und variablen Kosten. Er muss ausreichen, um die Fixkosten zu decken und darüber hinaus einen Gewinn zu erzielen. Voraussetzung zur Durchführung der DBR ist die Unterteilung der Kosten in variable Kosten und Fixkosten.
Den Kostenträgern werden keine Fixkosten zugeschlüsselt, wie dies in der Vollkostenrechnung der Fall ist. Zur Gewinnermittlung werden die Fixkosten in der einstufigen Variante der Deckungsbeitragsrechnung "en bloc" von der Summe aller Deckungsbeiträge abgezogen. Die Differenz aus der Summe von Deckungsbeiträgen und Fixkosten ist der Gewinn oder Verlust bzw. das Betriebsergebnis.
Umsatzerlöse |
– variable Kosten |
= Deckungsbeitrag |
– fixe Kosten |
= Betriebsergebnis |
Tab. 1: Grundschema der einstufigen Deckungsbeitragsrechnung
In ihrer einstufigen Form ist die Deckungsbeitragsrechnung als Instrument zur Unternehmenssteuerung nur begrenzt geeignet:
- Es ist nur bedingt erkennbar, in welchen Bereichen des Unternehmens die Deckungsbeiträge entstehen. Dadurch ist es z. B. auch nicht möglich, Informationen über die Gesamtertragskraft einzelner Produkte bzw. Produktgruppen zu erhalten.
- Die Verrechnung der Fixkosten als einheitlicher Block verhindert wichtige Einsichten in die Kostenstruktur des Unternehmen, sodass bestimmte steuerungsrelevante Informationen nicht aus der Deckungsbeitragsrechnung abgeleitet werden können. Bspw. lässt sich nicht erkennen, wie hoch der Abschreibungsbedarf in bestimmten Sparten ist.
- Die fehlende Differenzierung der Fixkosten verhindert, dass eine Unterteilung im Hinblick auf die Abbaufähigkeit der Fixkosten in unterschiedlichen Bereichen erfolgen kann.
Die mehrstufige DBR soll diese Nachteile beheben, indem der Gesamtblock der Fixkosten in Teile zerlegt wird. Damit wird dem Gedanken Rechnung getragen, dass Kostenblöcke selbst dann wenn sie nicht unmittelbar einzelnen Produkteinheiten (Stücken) zugeordnet werden können, auf der nächsthöheren Ebene, z. B. einer Produktgruppe oder der Unternehmenssparte, zugerechnet werden können. Auf diese Weise wird eine Aufspaltung der Fixkosten in Blöcke angestrebt. Analog zur einstufigen DBR gilt für die Fixkostenblöcke, dass sie gemäß dem Verursachungsprinzip aus den Deckungsbeiträgen der einzelnen Erzeugnisse oder Erzeugnisgruppen gedeckt werden müssen. Der Deckungsbeitrag einer Sparte muss also bspw. so hoch sein, dass mindestens die Fixkosten dieser Sparte vollständig gedeckt werden. Besser ist es, wenn noch ein Betrag verbleibt, mit dem die Fixkosten des gesamten Unternehmens gedeckt werden können. Und natürlich sollten die Deckungsbeiträge aller Sparten so hoch ausfallen, dass es möglich ist, einen "angemessenen" Gewinn zu erzielen.