Michael Winter, Dipl.-Finw. (FH) Wilhelm Krudewig
Hans Groß handelt mit gebrauchten Gegenständen, die er bei Haushaltsauflösungen oder ähnlichen Anlässen aufkauft. Aus einem Nachlass hat er eine Vielzahl von Gegenständen für einen Gesamtpreis von 4.000 EUR gekauft. In diesem Nachlass sind ein antiker Schrank (Schätzpreis 1.400 EUR) und ein antiker Schreibtisch (Schätzpreis 1.600 EUR) enthalten.
Auf den gesamten Rest entfallen 1.000 EUR, wobei keiner der Gegenstände einen Wert von mehr als 500 EUR hat.
Den Ein- und Verkauf des antiken Schranks und Schreibtischs darf Hans Groß nicht in die Gesamtdifferenz einbeziehen. Hierfür muss er Einzeldifferenzen bilden. Für die restlichen Gegenstände, die einzeln nicht mehr als 500 EUR wert sind, darf Hans Groß die Bemessungsgrundlage nach der Gesamtdifferenz ermitteln.
Die Kontenrahmen sehen für den Wareneinkauf bei der Differenzbesteuerung keine besonderen Konten vor. Damit Hans Groß die Differenzen zutreffend bilden kann, bucht er den Einkauf getrennt.
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
3220/5220 |
Wareneingang (Einzeldifferenz) |
1.400 |
1000/1600 |
Kasse |
1.400 |
(mit Buchungstext: Antiker Schrank xy)
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
3220/5220 |
Wareneingang (Einzeldifferenz) |
1.600 |
1000/1600 |
Kasse |
1.600 |
(mit Buchungstext: Antiker Schreibtisch yz)
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
3225/5225 |
Wareneingang (Gesamtdifferenz) |
1.000 |
1000/1600 |
Kasse |
1.000 |
Bei der Gesamtdifferenz besteht der Vorteil für Herrn Groß darin, dass er nicht jedes eingekaufte Teil einem bestimmten Verkauf zuordnen muss. Er muss lediglich bei jedem einzelnen Einkauf das Datum und den Gesamteinkaufspreis ausweisen, damit er später beim Verkauf die Gesamtdifferenz bilden kann. Eine Beschränkung auf bestimmte Arten von Gegenständen dieser Preisgruppe ist nicht zulässig.
Wareneingang (Gesamtdifferenz) |
(Konto: 3225 bzw. 5225) |
10.02. div. Artikel |
1.000 EUR |
16.06. div. Artikel |
2.100 EUR |
15.09. div. Artikel |
3.200 EUR |
18.11. div. Artikel |
500 EUR |
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6.800 EUR |
Wareneingang (Einzelbesteuerung) |
(Konto: 3210 bzw. 5210) |
10.02. Antiker Schrank xy |
1.400 EUR |
10.02. Antiker Schreibtisch xy |
1.600 EUR |
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Warenverkauf:
Beim Warenverkauf erfasst Herr Groß zunächst die Bruttowerte und teilt sie dann
- in einen umsatzsteuerfreien und
- in einen umsatzsteuerpflichtigen
Anteil auf. Der Bruttoerlös für die Gegenstände im Rahmen der Gesamtdifferenz hat 10.280 EUR betragen. Hans Groß teilt den Verkauf wie folgt auf:
Erlöse im Rahmen der Gesamtdifferenz |
10.280 EUR |
Wareneinkauf (Gesamtdifferenz) |
– 6.800 EUR |
umsatzsteuerpflichtiger Umsatz (brutto) |
3.480 EUR |
abzüglich Umsatzsteuer (19/119) |
556 EUR |
umsatzsteuerpflichtiges Entgelt |
2.924 EUR |
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
1000/1600 |
Kasse |
10.280 |
8225/4225 |
Erlöse Differenzbesteuerung ohne USt, Gesamtdifferenz |
6.800 |
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8193/4138 |
Erlöse Differenzbesteuerung mit USt, Gesamtdifferenz |
2.924 |
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1776/3806 |
Umsatzsteuer 19 % |
556 |
Positive Gesamtdifferenz
Die positive Gesamtdifferenz darf immer nur für Ein- und Verkauf eines Kalenderjahres gebildet werden. Eine Verrechnung mit negativen Einzeldifferenzen ist ebenso wenig möglich wie die Verrechnung einer negativen Gesamtdifferenz mit positiven Einzeldifferenzen. Auch eine Verrechnung mit Vorjahreswerten ist unzulässig.