Konsistenz erfordert, dass die Daten den definierten Integritätsanforderungen entsprechen; im weiteren Sinne korrekt sind. Ein Datensatz darf in sich und zu anderen Datensätzen keine offensichtlichen Widersprüche aufweisen. Dies kann auf logischen Zusammenhängen beruhen (das Geburtsdatum der Kinder muss später sein, als das der Eltern) oder auf internen Vorgaben (Sachkonten sind vierstellig).

 
Praxis-Beispiel

Konsistenz von Debitorennummern

Eine interne Vorgabe des Leiters Rechnungswesen der KlarNummern GmbH schreibt folgende Klassifizierung für die Vergabe von Debitorennummern vor:

Nummernkreis 10000 – 19999: inländische Debitoren (Inland)

Nummernkreis 20000 – 29999: Debitoren aus dem EU-Ausland (übriges Gemeinschaftsgebiet)

Nummernkreis 30000 – 39999: Debitoren aus dem Ausland (Drittland)

Ein in Malta ansässiger Debitor wurde mit der Debitorennummer 12345 angelegt: Der Datensatz ist folglich nicht konsistent.

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