FinMin Nordrhein-Westfalen, Erlaß v. 13.6.2005, S 7238 - 2 - IV A 4
Auf Bundesebene hat sich zwischenzeitlich die Auffassung durchgesetzt, dass die Leistungen der Dirigenten in den Anwendungsbereich der Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG fallen. Bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen kann auch eine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 20 UStG in Betracht kommen.
Normenkette
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen