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Doppelte Haushaltsführung beiderseits berufstätiger Ehegatten bei Wechsel oder nachträglicher Begründung des Familienwohnsitzes

Richard Ehehalt
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Leitsatz

Bei beiderseits berufstätigen Ehegatten sind die Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung zeitlich unbeschränkt als Minderung finanzieller Leistungsfähigkeit steuerlich zu berücksichtigen. Die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort des anderen Ehegatten unter Beibehaltung der ursprünglichen Familienwohnung als Erwerbswohnung ist unerheblich.

 

Normenkette

Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 GG, § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 EStG

 

Sachverhalt

Die Kläger sind seit 1999 verheiratet. Bereits vor der Eheschließung bewohnte der verbeamtete Kläger eine Eigentumswohnung in A. Die ebenfalls nicht selbstständig tätige Klägerin nutzte ihrerseits seit 1993 ein Einfamilienhaus in B zu eigenen Wohnzwecken.

Nach der Eheschließung machte der Kläger für die Jahre 1999 bis 2001 Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit geltend. In den ESt-Erklärungen für die Streitjahre (2002 und 2003) machte nunmehr die Klägerin entsprechende Aufwendungen geltend. Sie hätten ab 2002 den Familienwohnsitz von B nach A verlegt.

Das FA berücksichtigte die geltend gemachten Aufwendungen der Klägerin nicht. Das FG wies die Klage ab (Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 26.10.2006, 5 K 29/06, Haufe-Index 1707142, EFG 2007, 757). Die berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung sei weggefallen.

 

Entscheidung

Die erfolgreiche Revision der Kläger führte zur Aufhebung der Vorentscheidung und zur Zurückverweisung der Sache. Das FG habe keine ausreichenden Feststellungen zur beruflichen Veranlassung der doppelten Haushaltsführung der Kläger getroffen. Das FG habe zunächst zu prüfen, ob die Kläger ursprünglich nach ihrer Heirat aus beruflichem Anlass eine doppelte Haushaltsführung begründet hätten, in der die W...

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