Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontobezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV |
Miete/Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung Unternehmer | 4212 | 6312 | Sonstige betriebliche Aufwendungen | |
Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und Familienheimfahrten (abziehbarer Anteil) | 4678 | 6688 | Sonstige betriebliche Aufwendungen | |
Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und Familienheimfahrten (nicht abziehbarer Anteil) | 4679 | 6689 | Sonstige betriebliche Aufwendungen | |
Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und Familienheimfahrten (Haben) | 4680 | 6690 | Sonstige betriebliche Aufwendungen | |
Verpflegungsmehraufwendungen im Rahmen der doppelten Haushaltsführung Unternehmer | 4681 | 6691 | Sonstige betriebliche Aufwendungen |
So kontieren Sie richtig!
Ist die Begründung einer doppelten Haushaltsführung beruflich bzw. betrieblich veranlasst, können die Aufwendungen ohne zeitliche Begrenzung abgezogen werden, solange zwei Haushalte vorliegen. Zu den Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer doppelten Haushaltsführung entstehen können, gehören der Mehraufwand für Verpflegung, die Fahrtkosten, Unterkunftskosten und Umzugskosten. Die Kosten für Familienheimfahrten bucht der Unternehmer auf das Konto "Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und Familienheimfahrten (abziehbarer Anteil)" 4678/6688 (SKR 03/04). Aufwendungen für Verpflegungsmehraufwand bucht der Unternehmer auf das Konto "Verpflegungsmehraufwendungen im Rahmen der doppelten Haushaltsführung Unternehmer" 4681/6691 (SKR 03/04) und die Aufwendungen für Unterkunft (Übernachtung) auf das Konto "Miete/Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung Unternehmer" 4212/6312 (SKR 03/04).
Buchungssatz:
Miete/Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung Unternehmer |
an Bank/Kasse/Privateinlage |
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