Bei der Abschreibung eines Multifunktionsdruckers stellt sich die Frage, welche Funktion ausschlaggebend für die Nutzungsdauer ist. Denn die Nutzungsdauer der Einzelgeräte sieht nach der amtlichen Abschreibungstabelle für die allgemein verwendbaren Wirtschaftsgüter wie folgt aus:

  • Drucker und Scanner als Peripheriegeräte zum PC: 3 Jahre
  • Faxgerät (Textendeinrichtung): 6 Jahre
  • Kopierer: 7 Jahre

Der Multifunktionsdrucker hat mehrere Funktionen und davon abhängig auch mehrere Nutzungsdauern. Da das Kombinationsgerät trotz der unterschiedlichen Funktionen ein einheitliches Gerät ist, ist die kürzeste Nutzungsdauer von 3 Jahren maßgebend. Es kommt darauf an, dass alle Funktionen nutzbar sind. Sobald die Nutzungsdauer für die Funktion mit der kürzesten Nutzungsdauer abgelaufen ist, ist das Multifunktionsgerät nicht mehr voll nutzbar. Auch ein Multifunktionsdrucker kann nach dem BMF Schreiben aus Vereinfachungsgründen direkt im Jahr der Anschaffung abgeschrieben werden.

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