BMF, Schreiben v. 31.8.2010, IV C 6 - S 2133-b/10/10001
Hiermit übersende ich Ihnen den Entwurf eines BMF-Schreibens zur Veröffentlichung der Taxonomie und die aktuellen visualisierten Taxonomiedateien (§ 5b EStG). Der Entwurf ist das Ergebnis umfassender Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder.
Bevor eine entsprechende Verwaltungsregelung zur Bestimmung des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes i.S. von § 5b Abs. 1 EStG im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht wird, möchte ich Ihnen die Gelegenheit geben, zu dem Entwurf schriftlich Stellung zu nehmen. Anschließend lade ich Sie am 11.10.2010 um 13.00 Uhr zu einer öffentlichen Anhörung im BMF (Euro-Saal) ein. Ihre schriftlichen Stellungnahmen senden Sie bitte unter Benennung der Teilnehmer an der öffentlichen Anhörung bis zum
an IVC6@bmf.bund.de.
Anlage
Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen;
Veröffentlichung der allgemeinen Taxonomie
Bezug: BMF-Schreiben vom 19.1.2010, IV C 6 – S 2133-b/0, DOK 2009/0865962
GZ IV C 6 – S 2133-b/10/10001
DOK 2010/0663681
Stand: Vor Verbandsanhörung (08/2010) |
Nach § 5b EStG haben Steuerpflichtige, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG, § 5 EStG oder § 5a EStG ermitteln, den Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Nach § 51 Abs. 4 Nr. 1b EStG ist das Bundesministerium der Finanzen ermächtigt, im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder, den Mindestumfang der zu übermittelnden Daten zu bestimmen.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt gem. § 51 Abs. 4 Nr. 1b EStG hinsichtlich der Anwendung des § 5b EStG Folgendes:
1. Grundsatz
1 |
Mit Schreiben vom 19.1.2010 (BStBl 2010 I S. 47) wurde für die Übermittlung des entsprechenden Datensatzes XBRL (eXtensible Business Reporting Language) als Übermittlungsformat einheitlich festgelegt. |
2 |
Mit den nachfolgenden Regelungen wird das allgemeine Datenschema der Taxonomie als amtlich vorgeschriebener Datensatz nach §§ 5b, 51 Abs. 4 Nr. 1b EStG veröffentlicht. Die Datenschemata von branchenspezifischen Spezialtaxonomien oder Taxonomieerweiterungen sind nicht Inhalt dieses Schreibens (siehe Randnummer 26). |
2. Amtlich vorgeschriebener Datensatz und Mindestumfang im Sinne der §§ 5b, 51 Abs. 4 Nr. 1b EStG
3 |
Die für die Übermittlung verbindlichen Taxonomiedateien, eine Visualisierung der Taxonomie sowie Hilfestellungen und Dokumentationen zur Taxonomie stehen unter http://www.eSteuer.de zur Ansicht und zum Abruf bereit. Die veröffentlichten Taxonomiedateien gelten als amtlich vorgeschriebener Datensatz i.S. des § 5b EStG. Die in den Taxonomien als „Mussfeld” (siehe Randnummer 12 und 13) gekennzeichneten Positionen sind zwingend zu übermitteln (Mindestumfang). |
3. Grundstruktur und Kernelemente des Datensatzes
4 |
Die Taxonomie im XBRL-Kontext ist ein gegliedertes Datenschema, ähnlich einem Kontenrahmen, bestehend aus Bilanz- und Gewinn- und Verlustpositionen, das zur Übertragung das Übermittlungsformat XBRL nutzt. |
5 |
Das für steuerliche Zwecke angepasste Datenschema basiert auf der aktuellen HGB-Taxonomie 4.0 vom 31.1.2010 und enthält die Bilanzposten und Gewinn- und Verlustpositionen des amtlichen Datensatzes nach § 5b EStG. |
6 |
Es umfasst ein Stammdaten-Modul („GCD-Modul”) und ein Jahresabschluss-Modul („GAAP-Modul”): Das „GCD”-Modul enthält ein Datenschema zur Übermittlung von
- Dokumentinformationen,
- Informationen zum Bericht und
- Informationen zum Unternehmen.
Das „GAAP”-Modul enthält ein Datenschema zur Übermittlung der gebräuchlichen Berichtsbestandteile für Unternehmen aller Rechtsformen und Größenordnungen. Folgende Berichtsbestandteile können zur Übermittlung genutzt werden: |
7 |
Zusätzlich enthält das Datenschema beiden Formen der Gewinn- und Verlustrechnung: Gesamtkostenverfahren und Umsatzkostenverfahren. |
8 |
Auf dieser Grundlage ermöglicht das Datenschema der Taxonomie die elektronische Übermittlung des Inhalts der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung an die Finanzverwaltung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz. Neben dem Stammdaten-Modul („GCD”-Modul) sind aus dem Jahresabschluss-Modul („GAAP”-Modul) insbesondere die Berichtsbestandteile
- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Ergebnisverwendung
- Kapitalkontenentwicklung (nur für Personenhandelsgesellschaften und andere Mitunternehmerschaften)
- Steuerliche Gewinnermi...
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