BMF, Schreiben v. 21.3.2012, IV D 3 - S 7185/09/10001-02, BStBl I 2012, 344

Bezug: BMF-Schreiben vom 2.1.2012, IV D 3 – S 7185/09/10001 (2011/1016375) (BStBl 2012 I S. 59)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die Grundsätze des BMF-Schreibens vom 2.1.2012, IV D 3 – S 7185/09/10001 (2011/1016375) (BStBl 2012 I S. 59), mit dem Abschnitt 4.26.1 Abs. 4 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses geändert worden ist, auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 31.12.2012 ausgeführt werden.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Es steht ab sofort für eine Übergangszeit auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen (http://www.bundesfinanzministerium.de) unter der Rubrik Wirtschaft und Verwaltung – Steuern – Veröffentlichungen zu Steuerarten – Umsatzsteuer – Umsatzsteuer-Anwendungserlass zum Herunterladen bereit.

Besprechung zu dieser Verwaltungsanweisung

 

Normenkette

UStG § 4 Nr. 26 Buchst. b

 

Fundstellen

BStBl I, 2012, 344

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