Rz. 68
Obwohl einige Felder des im Rahmen der E-Bilanz sog. Eigenkapitalspiegels grundsätzlich als Mussfelder ausgestaltet sind, kann auf eine elektronische Einreichung der Eigenkapitalveränderungsrechnung als Bestandteil der Steuererklärung verzichtet werden.[1] Dies ergibt sich aus der Anlage zu Rz. 11 zum BMF-Schreiben vom 28.9.2011.[2]
Rz. 69
Die Kapitalkontenentwicklung für Personengesellschaften ist der Eigenkapitalveränderungsrechnung sehr ähnlich und stellt grundsätzlich denselben Sachverhalt wie bei entsprechenden Rechtsformen (Kapitalgesellschaften und Genossenschaften) dar.[3] Sie ist aber für die betroffenen Gesellschaften gesondert geregelt. Die Finanzverwaltung gibt hier ein ausfürliche Unterstützung für die Anwender und hat dazu weiterführende Informationen veröffentlicht[4] Anders als bei dem Eigenkapitalspiegel besteht seither allerdings eine Verpflichtung zur entsprechenden Abgabe im Rahmen der Steuererklärung.[5]
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen