Unternehmer U betreibt in Hamburg den Handel mit Medizintechnik. Insbesondere stattet er Arztpraxen mit medizinischen Geräten aus. Im März 2022 hatte er an eine orthopädische Praxis ein neues digitales Röntgengerät verkauft. Wegen Erweiterung der Praxis war der Orthopäde im August 2023 an U mit der Bitte herangetreten, ein neues, leistungsstärkeres Gerät zu liefern und das 2022 gelieferte Gerät auf den Kaufpreis anzurechnen. Entsprechend den Absprachen lieferte U im September 2023 das neue Gerät und nahm das alte Gerät mit. Die Rechnung erstellte er wie folgt:
Lieferung digitales Röntgensystem – komplett | 150.000 EUR |
Aufbau, Anschluss und Einweisung | 5.000 EUR |
Zwischensumme | 155.000 EUR |
zzgl. 19 % Umsatzsteuer | 29.450 EUR |
Gesamtbetrag | 184.450 EUR |
abzgl. Anrechnungsbetrag für Altgerät | 30.000 EUR |
Restzahlung | 154.450 EUR |
Im Oktober 2023 gelingt es U, das Altgerät für 33.000 EUR an einen anderen Arzt zu verkaufen.
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