Realsplitting

Unterhaltsleistungen, die ein unbeschränkt Stpfl. von seinem nicht unbeschränkt steuerpflichtigen geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten erhält, sind nicht steuerbar (>BFH vom 31.3.2004 – BStBl II S. 1047).

Stiftung

>H 20.2

Vermögensübertragung

Einkommensteuerrechtliche Behandlung von wiederkehrenden Bezügen im Zusammenhang mit der Übertragung von Privat- oder Betriebsvermögen >BMF vom 16.9.2004 (BStBl I S. 922).

(Anhang 13)

Versorgungsausgleich

Zur Behandlung von Einnahmen im Rahmen des ehelichen Versorugngsausgleichs >BMF vom 20.7.1981 (BStBl I S. 567).

Wiederkehrende Bezüge

Wiederkehrende Bezüge sind:

Wiederkehrende Bezüge sind nicht:

Vorweggenommene Erbfolge

  • >BMF vom 16.9.2004 (BStBl I S. 922).

    (Anhang 13)

  • Ein gesamtberechtigter Ehegatte versteuert ihm zufließende Altenteilsleistungen anlässlich einer vorweggenommenen Erbfolge im Regelfall auch dann nach § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG, wenn er nicht Eigentümer des übergebenen Vermögens war. Der Abzugsbetrag nach § 24a EStG und der Pauschbetrag nach § 9a Satz 1 Nr. 3 EStG kann jedem Ehegatten gewährt werden, wenn er Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen hat (>BFH vom 22.9.1993 – BStBl 1994 II S. 107).

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