Bodenschatz
- Bei Bodenschätzen, die ein Stpfl. auf einem ihm gehörenden Grundstück im Privatvermögen entdeckt und in sein (Sonder-) Betriebsvermögen einlegt, sind AfS nicht zulässig (>BFH vom 04.12.2006 – BStBl 2007 II S. 508 und BFH vom 04.02.2016 – BStBl II S. 607).
- >H 4.2 (1)
Unterbliebene AfS
Unterbliebene AfS kann in der Weise nachgeholt werden, dass sie in gleichen Beträgen auf die restliche Nutzungsdauer verteilt wird (>BFH vom 21.02.1967 – BStBl III S. 460).
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