OFD Frankfurt, Verfügung v. 30.1.2012, S 2293 A - 89 - St 513

Ab dem 1.1.1999 ist der Euro die Währung der EU-Mitgliedstaaten Belgien, Deutschland, Spanien, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal und Finnland. Neu den Euro eingeführt haben Estland, Malta, die Slowakei, Slowenien und Zypern.

Bei in ausländischer Währung erzielten Einkünften sind bezüglich o.g. Staaten die unwiderruflich festgelegten Umrechnungskurse zwischen dem Euro und den Währungen dieser EU-Mitgliedstaaten anzuwenden. Sie lauten:

Belgien 1 Euro 40,3399 Belgische Franken BEF  
Deutschland 1 Euro 1,95583 Deutsche Mark DEM  
Estland 1 Euro 15,6466 Estnische Kronen EEK seit 1.1.2011
Finnland 1 Euro 5,94573 Finnmark FIM  
Frankreich 1 Euro 6,55957 Französische Franken FRF  
Griechenland 1 Euro 340,750 Griechische Drachmen GRD seit 1.1.2001
Irland 1 Euro 0,787564 Irische Pfund IEP  
Italien 1 Euro 1936,27 Italienische Lira ITL  
Luxemburg 1 Euro 40,3399 Luxemburgische Franken LUF  
Malta 1 Euro 0,429300 Maltesische Lire MTL seit 1.1.2008
Niederlande 1 Euro 2,20371 Niederländische Gulden NLG  
Österreich 1 Euro 13,7603 Österreichische Schilling ATS  
Portugal 1 Euro 200,482 Portugiesische Escudos PTE  
Slowakei 1 Euro 30,1260 Slowakische Kronen SKK seit 1.1.2009
Slowenien 1 Euro 239,640 Slowenische Tolar SIT seit 1.1.2007
Spanien 1 Euro 166,386 Spanische Peseten ESP  
Zypern 1 Euro 0,585274 Zypern-Pfund CYP seit 1.1.2008

Bei Umrechnungen von Euro-Beträgen in DM ist seit dem 1.1.1999 der Ausgangsbetrag mit dem sechsstelligen Umrechnungskurs (1,95583 DM) zu multiplizieren. Bei Umrechnung von DM-Beträgen in Euro ist der Ausgangsbetrag durch den sechsstelligen Umrechnungskurs (1,95583 DM) zu dividieren. Geldbeträge, die von einer nationalen Währungseinheit in eine andere umgerechnet werden, werden zunächst in einen auf die Euro-Einheit lautenden Geldbetrag umgerechnet, der auf nicht weniger als drei Dezimalstellen gerundet werden darf, und dann in die andere nationale Währungseinheit umgerechnet (s.a. Tz. 5 des BMF-Schreibens vom 15.12.1998, BStBl 1998 I S. 1625).

 

Normenkette

EStG § 34d

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