Natürliche Personen können zum Teil selbstständig, zum Teil nichtselbstständig sein. Für die Frage, ob ein Steuerpflichtiger selbstständig oder nichtselbstständig tätig ist, kommt es nicht allein auf die vertragliche Bezeichnung, die Art der Tätigkeit oder die Form der Entlohnung an. Entscheidend ist das Gesamtbild der Verhältnisse. Es müssen die für und gegen die Selbstständigkeit sprechenden Umstände gegeneinander abgewogen werden. Die gewichtigeren Merkmale sind dann für die Gesamtbeurteilung maßgebend.[1]

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge