Betriebliche Steuern sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Unter die betrieblichen Steuern fallen z. B. die USt, Kfz-Steuer für Betriebsfahrzeuge, Grundsteuer für Betriebsgrundstücke. ESt und SolZ sind private Steuern, die unter das Abzugsverbot des § 12 EStG fallen.[1] Für die Gewerbesteuer gilt ein Abzugsverbot ab 2008. Gewerbesteuernachzahlungen für Jahre vor 2008 sind als Betriebsausgabe weiterhin abzugsfähig.

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