Versicherungsbeiträge sind Betriebsausgaben, soweit sie betrieblich veranlasst sind.[1] Beispiele für betriebliche Versicherungen: Versicherungen für das Kfz im Betriebsvermögen, Feuerversicherungen, Zukunftssicherung der Arbeitnehmer (Lebensversicherung, Unfallversicherung), Betriebsunterbrechungsversicherung. Keine Betriebsausgaben: Kranken-, Krankentagegeld- oder Lebensversicherung, Praxisausfallversicherung. Beiträge für eine Risikolebensversicherung sind auch dann nicht als Betriebsausgaben absetzbar, wenn sich Mitinhaber gegenseitig zum Abschluss verpflichten.[2]

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