Ist der Einzelnachweis zu aufwändig, kann der Privatanteil auch mit einem bestimmten Prozentsatz der Gesamtaufwendungen oder mit einer jährlichen Pauschale angesetzt werden. In beiden Fällen handelt es sich um Schätzungen.[1]

Dabei kommt den persönlichen Verhältnissen des Unternehmers eine besondere Bedeutung zu, z. B. ob ein privater Zweitanschluss vorhanden ist und wie hoch die Telefonkosten insgesamt sind. Einen Privatanteil müssen Sie sich jedoch immer anrechnen lassen. Der zu schätzende Privatanteil liegt nach den Erfahrungen in der Praxis zwischen 15 EUR und 30 EUR monatlich bzw. bei ca. 30 % der tatsächlichen Telefonkosten (ausgehend vom Nettobetrag).

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