In der Land- und Forstwirtschaft sind 3 verschiedene Gewinnermittlungsarten möglich:
- Die Durchschnittssätze des § 13a EStG,
- die Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG und
- der Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG.
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