Dr. Sandra Müller-Thomczik
Rz. 37
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind elektronisch in Form eines XBRL-Datensatzes zu übermitteln. Hinter dem Akronym XBRL verbirgt sich die Bezeichnung eXtensible Business Reporting Language. Dabei handelt es sich um einen Standard für den elektronischen Datenaustausch von Unternehmensinformationen. Die Finanzverwaltung hebt als Vorteil des XBRL-Standards hervor, dass durch diesen Daten in standardisierter Form aufbereitet und mehrfach genutzt werden können, beispielsweise zur Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger, zur Übermittlung an die Finanzbehörden sowie zur Information von Geschäftspartnern, Kreditgebern und Aufsichtsbehörden. Bei der elektronischen Übermittlung ist die Steuerdaten-Übermittlungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung zu beachten.
Rz. 38
Der XBRL-Datensatz ist mehr als eine bloße Sammlung von Informationen. Er folgt einer sog. Taxonomie, d. h. einem Datenschema für Jahresabschlussdaten. Mittels der Taxonomie werden die verschiedenartigen Positionen definiert, aus denen bspw. eine Bilanz oder eine Gewinn- und Verlustrechnung bestehen kann, und entsprechend ihren Beziehungen zueinander geordnet. Im Zusammenhang mit der E-Bilanz wird bei der Festlegung des zu übermittelnden Dateninhalts grundsätzlich von der HGB-Taxonomie des XBRL Deutschland e. V. ausgegangen, welche die allgemeinen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften abbildet und u. a. die Berichtsbestandteile "Bilanz", "Gewinn- und Verlustrechnung", "Ergebnisverwendung", "Kapitalkontenentwicklung" und "Anhang" enthält (s. Rz. 41). Die Taxonomie wird für Zwecke der E-Bilanz so erweitert, dass alle nach steuerlichen Vorschriften erforderlichen Positionen abgedeckt werden. Diese sog. Kerntaxonomie beinhaltet die Positionen für alle Rechtsformen. Für bestimmte Wirtschaftszweige wurden besondere Taxonomien erstellt (sog. Branchentaxonomien). Diese werden weiter in Spezialtaxonomien (für Banken und für Versicherungen) und Ergänzungstaxonomien (für die Wohnungswirtschaft, für Verkehrsunternehmen, für die Land- und Forstwirtschaft, für Krankenhäuser, für Pflegeeinrichtungen und für kommunale Eigenbetriebe) untergliedert. Wenn ein Unternehmen einer der genannten Branchen zuzurechnen ist, sind die Branchentaxonomien zwingend anzuwenden. Individuelle Erweiterungen der Taxonomien können nicht übermittelt werden. Die relevanten Taxonomien stehen im Internet zum Abruf bereit.
Rz. 39
Die Taxonomie wird regelmäßig auf notwendige Aktualisierungen geprüft und ggf. um Branchentaxonomien erweitert. Im Hinblick auf frühere Wirtschaftsjahre soll somit sichergestellt werden, dass eine Übermittlung auch mit aktualisierten Taxonomien möglich ist. Wird eine aktuellere Taxonomie veröffentlicht, ist diese, unter Angabe des Versionsdatums, so lange zu verwenden, bis eine spätere Aktualisierung veröffentlicht wird.