Prof. Dr. Mike Schulze, Prof. Dr. Ronald Gleich
Erhebliche Preissteigerungen für Industriekunden in der Energiebeschaffung
Die derzeitige Beschaffungssituation von produzierenden Unternehmen in Deutschland in Bezug auf den Inputfaktor Energie ist durch erhebliche Preissteigerungen geprägt. So sind die Strompreise für industrielle Verbraucher seit 2000 kontinuierlich gestiegen und haben sich im Durchschnitt um etwa 75 % erhöht. Dabei spielen nicht nur gestiegene Beschaffungspreise für Erzeugung, Transport und Vertrieb eine Rolle, sondern insbesondere ein deutlich höherer Anteil an energiebezogenen Steuern und Abgaben wie
- die Erneuerbare-Energien-Gesetz-Umlage (EEG-Umlage),
- die Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz-Umlage (KWK-Umlage),
- die Konzessionsabgabe sowie
- die Stromsteuer.
Derzeitige Prognosen gehen aufgrund des von der Bundesregierung beschlossenen Umstiegs auf Erneuerbare Energien sowie der vorgegebenen Klimaziele davon aus, dass der Strompreis für Industriekunden in den nächsten Jahren noch weiter steigen wird.
Zertifiziertes Energiemanagementsystem als Voraussetzung für Spitzenausgleich
Neben den in den vergangenen Jahren deutlich gestiegenen Energiebezugspreisen und marktbedingten Mengen- und Qualitätsrisiken entsteht derzeitig zusätzlicher politischer Handlungsdruck für Unternehmen. Seit einiger Zeit zeichnet sich nämlich ab, dass die Europäische Union und Deutschland die ursprüngliche Zielsetzung einer 20-prozentigen Erhöhung der Energieeffizienz (als Teil der 2008 formulierten so genannten "20-20-20-Ziele") bis 2020 mit den ursprünglich geplanten Maßnahmen nicht erreichen werden. Die Industrie soll daher noch stärker in die Pflicht genommen werden. Dazu gehört bspw. auch die von der Bundesregierung vorgelegte Novelle des Strom- und Energiesteuergesetzes. Für den Spitzenausgleich, der nach § 55 des Energiesteuergesetzes und § 10 des Stromsteuergesetzes gewährt wird, wurde ab dem 1. Januar 2013 für die nächsten zehn Jahre (2013 bis 2022) eine Nachfolgeregelung eingeführt. Diese sieht nunmehr als Voraussetzungen für die Gewährung des Spitzenausgleichs vor, dass Unternehmen ab 2015 ein nach den Anforderungen der DIN EN ISO 50001 zertifiziertes Energiemanagementsystem oder ein nach EMAS zertifiziertes Umweltmanagementsystem sowie darüber hinaus die Erreichung eines Zielwertes der für das Antragsjahr relevanten Reduzierung der Energieintensität (Zielwerte von 1,3 % für das Bezugsjahr 2013 bis 10,65 % für das Bezugsjahr 2022, jeweils bezogen auf den Durchschnitt der Jahre 2009 bis 2012) nachweisen müssen.
Energiecontrolling wesentlicher Baustein eines Energiemanagements
Diese unterschiedlichen Entwicklungen und Herausforderungen verlangen von Unternehmen eine zunehmende Aufmerksamkeit in Bezug auf das Thema Energie. Daher gilt es vor allem in produzierenden Unternehmen verstärkt auf den Energieverbrauch und die Energiekosten zu achten, ein kontinuierliches und systematisches Energiemanagement umzusetzen und die Energieeffizienz im eigenen Unternehmen weiter zu optimieren. Ein effektives Energiecontrolling stellt dabei die zentrale Steuerungskomponente eines betrieblichen Energiemanagements in Unternehmen dar.