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Energiekosten / 2 Sind Energiekosten fix oder variabel?

Reinhard Bleiber
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Die Energiekosten setzen sich aus mehreren Teilen zusammen. Welche davon im Unternehmen individuell anfallen, hängt von der Art des Verbrauchs, der Herstellung und der Verträge ab:

  • Zählermiete;
  • Abschreibung (für eigene Anlagen und Einrichtungen);
  • Werkstattkosten (Personal, Werkzeuge etc.);
  • Mindestabnahmemengen;
  • Energieverbrauch.

Die Zählermieten, Abschreibungen und Werkstattkosten sind in aller Regel fixe Kosten. Das gilt auch für den Fall, dass die Mindestabnahmemengen nicht erreicht werden. Die Differenz der vereinbarten Menge zu der wirklich abgenommenen Menge verursacht Kosten, die als fix behandelt werden müssen. Aber auch der Energieverbrauch selbst ist zum Teil nicht variabel. So besteht kein wirklich messbarer Bezug zwischen den produzierten Artikeln und den Kosten für die Heizung und das Licht in Büros und Werkstätten. In der Fertigung kommt es zu fixen Kosten, wenn Energie für das Anlaufen und Aufwärmen von Maschinen benötigt wird oder wenn Anlagen betriebsbereit gehalten werden müssen. Der Anteil der fixen Energiekosten schwankt sehr stark und ist abhängig von der Branche, den Fertigungsverfahren, den eingesetzten Maschinen und der Erfahrung der Kostenrechner. Der variable Anteil der Energiekosten schwankt nicht immer proportional zur Fertigungsmenge. Die Zuordnung zu den einzelnen Produkten fällt daher oft schwer.

Variabel sind die Kosten, die den Unternehmen durch den Emissionsrechtehandel entstehen. Werden Energieträger, die CO2 ausstoßen, also Gas, Öl, Kohle usw., im Unternehmen verbraucht, müssen ab einer bestimmten Größenordnung Rechte für die Emission von CO2 vorhanden sein. Diese müssen am Markt gekauft werden, was zusätzliche Kosten verursacht. Da die Menge der benötigten Emissionsrechte vom Ausstoß an CO2 abhängt und dieser wieder vom Verbrauch der Ene...

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