Berechnung für Arbeitnehmer bei Nutzung des eigenen Pkw und öffentlicher Verkehrsmittel in 2021
Ein Arbeitnehmer fährt an 220 Arbeitstagen im Jahr 2021 mit dem eigenen Kraftwagen 30 km zur nächsten Bahnstation und von dort 100 km mit der Bahn zur ersten Tätigkeitsstätte. Die kürzeste maßgebende Entfernung (Straßenverbindung) beträgt 100 km. Die Aufwendungen für die Bahnfahrten betragen 2.160 EUR (monatlich 180 EUR x 12) im Jahr.
Von der maßgebenden Entfernung von 100 km entfällt eine Teilstrecke von 30 km au Fahrten mit dem eigenen Kraftwagen und eine Teilstrecke von 70 km auf Fahrten mit der Bahn.
Für die Teilstrecke mit der Bahn (100 km – 30 km) errechnet sich eine Entfernungspauschale von 220 Arbeitstagen zu 20 km x 0,30 EUR = 1.320 EUR zuzüglich 220 Arbeitstage x 50 km x 0,35 EUR = 3.850 EUR; in der Summe 5.170 EUR. Hierfür ist der Höchstbetrag von 4.500 EUR anzusetzen.
Für die Teilstrecke mit dem Kraftwagen errechnet sich eine Entfernungspauschale von 220 Arbeitstagen x 30 km x 0,35 EUR = 2.310 EUR, sodass sich eine insgesamt anzusetzende Entfernungspauschale von 6.810 EUR (4.500 EUR + 2.310 EUR) ergibt.
Die tatsächlichen Aufwendungen für die Bahnfahrten in Höhe von 2.160 EUR bleiben unberücksichtigt, weil sie unterhalb der für das Kalenderjahr insgesamt anzusetzenden Entfernungspauschale liegen.