Das folgende Beispiel soll die vorgenannten Begriffe verdeutlichen.

Vater V ist geschieden. V hat eine volljährige Tochter T, die sich noch im Studium befindet und daher finanziell von V abhängig ist. V schließt mit dem Versicherungsunternehmen U eine Lebensversicherung ab. Diese soll mit seinem Tod zur Auszahlung kommen. Die Versicherungssumme soll dabei die Tochter T erhalten. Die Prämien zahlt V.

Lösung:

Versicherer und Versprechender ist hier das Versicherungsunternehmen U. Vater V hat den Vertrag mit dem Versicherungsunternehmen abgeschlossen und ist daher der Versicherungsnehmer. Gleichzeitig ist Vater V auch die versicherte Person, da die Lebensversicherung mit seinem Tod zur Auszahlung gelangt. Im Verhältnis zum Versicherungsunternehmen ist V der Versprechensempfänger. Bezugsberechtigte (bzw. Begünstigte) ist seine Tochter T. Das Deckungsverhältnis besteht hier zwischen Vater V und dem Versicherungsunternehmen U und das Valutaverhältnis besteht zwischen V und der Tochter T.

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