Wenn für den gesamten oder nur für einen Teil des Grundbesitzes die Voraussetzungen für eine Grundsteuerbefreiung oder -ermäßigung erfüllt sind, sind zusätzliche Angaben in der Anlage Grundstück zu machen und ein entsprechendes Häkchen im Hauptvordruck zu setzen. Die Ermäßigung der Steuermesszahl um 30 % für Wohnflächen wird allerdings automatisch auf Grundlage der Eintragungen in der Anlage Grundstück berücksichtigt. Eine ausdrückliche Beantragung ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge