Auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.2022 muss der gesamte Grundbesitz in Deutschland neu bewertet werden. Dies betrifft sowohl das Grundvermögen als auch das land- und forstwirtschaftliche Vermögen. Wegen des Ausmaßes der Erklärungspflicht werden die Finanzverwaltungen der Länder von Einzelaufforderungen zur Erklärungsabgabe absehen. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) wird voraussichtlich Ende März 2022 im Rahmen einer öffentlichen Bekanntmachung unter medialer Begleitung alle betroffenen Steuerpflichtigen zur Abgabe einer Feststellungserklärung auffordern.

In den neuen Regelungen zur Bewertung von Grundbesitz für Zwecke der Grundsteuer hat der Gesetzgeber die elektronische Abgabepflicht für Feststellungserklärungen per amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung, wie sie bereits für andere Steuerarten gilt, normiert. Im Juli 2022 wird den Steuerpflichtigen die Möglichkeit eröffnet, ihre Feststellungserklärungen über das Steuerportal ELSTER an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Die Steuerpflichtigen werden nach derzeitigem Stand ihre Feststellungserklärungen bis zum 31.10.2022 (Abgabefrist) über ELSTER im authentifizierten Verfahren elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln müssen. Voraussetzung dafür ist, dass der Steuerpflichtige sich bei ELSTER registriert und das Authentifizierungsverfahren durchlaufen hat. Die Registrierung kann wegen des Authentifizierungsverfahrens einig Tage in Anspruch nehmen. Bei Fragen zum Ablauf wird das zuständige Finanzamt Auskunft erteilen. In vielen Fällen wird auch Unterstützung z. B. durch eine Vor-Ort-Registrierung in den Finanzämtern angeboten. Befreiungen von der elektronischen Übermittlungspflicht werden nur ausnahmsweise auf Antrag (sog. Härtefallregelung gem. § 150 Abs. 8 AO) gewährt.

 
Hinweis

Hinweis der Redaktion: Die Abgabefrist für die Grundsteuer-Feststellungserklärung soll bundesweit einmalig von Ende Oktober bis Ende Januar 2023 verlängert werden. Das haben die Finanzminister der Länder am 13.10.2022 entschieden.

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