Überblick

Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer. Der Besteuerung unterliegt der Gewerbebetrieb als Objekt.

Das Steueraufkommen aus der Gewerbesteuer steht ausschließlich den Gemeinden zu, welche auch den Gewerbesteuerbescheid erlassen.

Grundlage des Gewerbesteuerbescheids ist der vom Finanzamt ermittelte Gewerbesteuermessbetrag, der wiederum auf dem Gewerbeertrag beruht. Auf diesen Messbetrag wenden die Gemeinden, in denen sich Betriebsstätten des Gewerbebetriebs befinden, ihren individuell festgesetzen Hebesatz an, der dann ausschlaggebend für die tatsächliche Gewerbesteuerbelastung des Unternehmens ist.

Die Gewerbesteuer selbst ist vom Ausgabenabzug ausgeschlossen. Zum Ausgleich für die Doppelbelastung wird die Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer angerechnet. Bei der Körperschaftsteuer wurde als Ausgleich die tarifliche Steuer deutlich auf 15 % gesenkt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die Ermittlung der Gewerbesteuer richtet sich nach dem Gewerbesteuergesetz (GewStG) und der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV). Zum Gewerbesteuergesetz wurden Richtlinien (GewStR) und Hinweise zu den GewStR erlassen.

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