Kim-Svea Sommer, Lea Isabelle Bartke
Mit der Verabschiedung der oben beschriebenen, sektorübergreifenden Standards im Juli 2023 ist die Definition der Berichtspflichten jedoch noch nicht abgeschlossen.
In einer Erweiterung der Berichtspflichtendefinition werden weitere Standards, sowie Anpassungen an den sektorübergreifenden ESRS erwartet. Dies umfasst den Berichtsrahmen für gelistete KMUs, Nicht-EU Unternehmen mit Niederlassungen und Zweigstellen innerhalb der EU, sowie sektorspezifische Standards,. Diese betreffen Industrien, die für Nachhaltigkeitsrisiken und -auswirkungen in besonderer Weise exponiert sind, wie beispielsweise Bergbau, Gewinnung von Gesteinen und Erden, Kohlebergbau, Öl und Gas, Transport auf der Straße sowie Landwirtschaft, Viehzucht & Fischerei und Finanzdienstleistungen.
Stand Februar 2024 ist die Zeitschiene zur Entwicklung und Verabschiedung der Standards nicht eindeutig klar, jedoch liegen erste Entwürfe in verschiedenen Entwicklungsstadien vor.
Die CSRD hat darüber hinaus auch Einfluss auf Unternehmen, welche nicht direkt der Berichtspflicht unterliegen. Die Geschäftspartner wie Kunden, Zulieferer oder Banken, mit denen ein berichtspflichtiges Unternehmen Berührungspunkte hat, können ebenfalls mit Berichtsanforderungen konfrontiert werden. Deshalb ist es ratsam, sich auch als nicht-berichtspflichtiges Unternehmen mit den neuen Anforderungen proaktiv zu beschäftigen.
Eine weitere Entwicklungsstufe der Berichterstattung ist mit dem sukzessiven Auslaufen der Phase-In Optionen zu erwarten (Abb. 6). Spätestens im 3. Berichtsjahr eines jeden Unternehmens greifen die vollumfänglichen Berichtspflichten. Somit müssen Unternehmen alle Datenpunkte gemäß der Wesentlichkeitsanalyse lückenlos berichten. Dies betrifft insbesondere die quantitativen Angaben zu finanziellen Effekten in den Umweltstandards. Andere Phase-Ins enden bereits nach dem 1. Jahr der Berichterstattung, z. B. Angaben zur Belegschaft im ESRS S1 – Eigene Belegschaft. Insbesondere kleinere Unternehmen mit durchschnittlich unter 750 Mitarbeitenden profitieren von diesen Erleichterungen in ihren ersten 2 Berichtsjahren.
Abb. 6: Phase-In Optionen der CSRD
Auch hinsichtlich vielfältiger Auslegungsfragen dürften im Lauf der ersten Berichtsjahre die Veröffentlichung weitere Begleitdokumente und Anpassungen an den Standards erfolgen.