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EuGH Beschluss vom 11.04.2019 - C-131/18

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Vorlage zur Vorabentscheidung. Gesellschaftsrecht. Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr. Entschädigung für Beitreibungskosten. Zahlung eines Pauschalbetrags und eines angemessenen Ersatzes. Anrechnung des Pauschalbetrags auf die entstandenen vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten

 

Normenkette

Richtlinie 2011/7/EU Art. 6

 

Beteiligte

Gambietz

Vanessa Gambietz

Erika Ziegler

 

Tenor

Art. 6 Abs. 3 der Richtlinie 2011/7/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr ist dahin auszulegen, dass der dem Gläubiger nach deren Art. 6 Abs. 1 zustehende Pauschalbetrag von 40 Euro auf den in Art. 6 Abs. 3 dieser Richtlinie vorgesehenen angemessenen Ersatz anzurechnen ist.

 

Tatbestand

In der Rechtssache

betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom Bundesgerichtshof (Deutschland) mit Entscheidung vom 18. Januar 2018, beim Gerichtshof eingegangen am 19. Februar 2018, in dem Verfahren

Vanessa Gambietz

gegen

Erika Ziegler

erlässt

DER GERICHTSHOF (Zehnte Kammer)

unter Mitwirkung des Kammerpräsidenten C. Lycourgos (Berichterstatter) sowie der Richter E. Juhász und M. Ilešič,

Generalanwalt: G. Hogan,

Kanzler: A. Calot Escobar,

aufgrund der nach Anhörung des Generalanwalts ergangenen Entscheidung, gemäß Art. 99 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs durch mit Gründen versehenen Beschluss zu entscheiden,

folgenden

Beschluss

 

Entscheidungsgründe

Rz. 1

Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung von Art. 6 Abs. 3 der Richtlinie 2011/7/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (ABl. 2011, L 48, S. 1).

Rz. 2

Es ergeht im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen Frau Vanessa Gambietz und Frau Eri...

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      Entscheidungsstichwort (Thema) Vorlage zur Vorabentscheidung. Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr. Geschäftsverkehr zwischen privaten Unternehmen und öffentlichen Stellen. Nationale Regelung, die die sofortige Begleichung einer ...

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