Schlagwörter

Umsatzsteuer, Steuerbefreiung, Soziale Sicherheit, Rechtsanwalt als gerichtlich bestellter Sachwalter, Rechtsanwaltsleistungen als steuerfreie Leistungen im Bereich der sozialen Sicherheit

 

Kläger

B

 

Beklagter

Finanzamt Wien

 

Rechtsfrage (Thema)

Ist Art. 132 Abs. 1 Buchstabe g der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem dahin auszulegen, dass Dienstleistungen eines Rechtsanwaltes, die dieser als vom Gericht bestellter Sachwalter — soweit es sich nicht um anwaltstypische Leistungen handelt — erbringt, von der Mehrwertsteuer befreit sind?

 

Normenkette

EGRL 112/2006 Art. 132 Abs. 1 Buchst. g

 

Verfahrensgang

VwGH Wien (Österreich)

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