Schlagwörter
Umsatzsteuer, Steuerbefreiung, Soziale Sicherheit, Rechtsanwalt als gerichtlich bestellter Sachwalter, Rechtsanwaltsleistungen als steuerfreie Leistungen im Bereich der sozialen Sicherheit
Kläger
B |
Beklagter
Finanzamt Wien |
Rechtsfrage (Thema)
Ist Art. 132 Abs. 1 Buchstabe g der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem dahin auszulegen, dass Dienstleistungen eines Rechtsanwaltes, die dieser als vom Gericht bestellter Sachwalter — soweit es sich nicht um anwaltstypische Leistungen handelt — erbringt, von der Mehrwertsteuer befreit sind?
Normenkette
EGRL 112/2006 Art. 132 Abs. 1 Buchst. g
Verfahrensgang
VwGH Wien (Österreich) |
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