Schlagwörter
Steuerbefreiung, Unmsatzsteuer, Vermarktung von Nutzungsrechten an Immobilien, Kundenwerbung im Zusammenhang mit Immobilienumsätzen
Kläger
Giovanna Judith Kerr |
Beklagter
Fazenda Pública |
Rechtsfrage (Thema)
Sind Art. 135 Abs. 1 Buchst. f und Art. 15 Abs. 2 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 ― Befreiungsregelung ― dahin auszulegen, dass sie lediglich die an den Verträgen über die Vermarktung von Nutzungsrechten an Immobilien beteiligten Parteien erfassen, oder können sie auch dahin ausgelegt werden, dass sie auch die Tätigkeit der Klägerin erfassen, die darin besteht, Kunden zu werben und Dienstleistungen zu fördern und so die Konkretisierung des betreffenden Verkaufs durch das diese anbietende Unternehmen zu gewährleisten, und zwar nach Maßgabe von zuvor erstellten Richtlinien und für Preisnachlässe und Werbegeschenke festgelegten Begrenzungen?
Normenkette
EGRL 112/2006 Art. 135 Abs. 1 Buchst. f, Art. 15 Abs. 2
Verfahrensgang
Supremo Tribunal Administrativo Portugal |
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