Die in der Europäischen Erbrechtsversordnung verwendeten Begriffe sind aus dem deutschen Erbrecht bekannt und werden synonym verwendet.

Rechtsnachfolge von Todes wegen

Rechtsnachfolge von Todes wegen ist jede Form des Übergangs von Vermögenswerten, Rechten und Pflichten von Todes wegen, sei es im Wege der gewillkürten Erbfolge durch eine Verfügung von Todes wegen oder im Wege der gesetzlichen Erbfolge.

Erbvertrag

Erbvertrag ist eine Vereinbarung, einschließlich einer Vereinbarung aufgrund gegenseitiger Testamente, die mit oder ohne Gegenleistung Rechte am künftigen Nachlass oder künftigen Nachlässen einer oder mehrerer an dieser Vereinbarung beteiligter Personen begründet, ändert oder entzieht.

Gemeinschaftliches Testament

Gemeinschaftliches Testament ist ein von zwei oder mehr Personen in einer einzigen Urkunde errichtetes Testament.

Verfügung von Todes wegen

Verfügung von Todes wegen ist der Oberbegriff für Testament, gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag.

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