Für das Fachgebiet Steuerrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen
1. |
Buchführung und Bilanzwesen einschließlich des Rechts der Buchführung und des Jahresabschlusses, |
2. |
Allgemeines Abgabenrecht einschließlich Bewertungs- und Verfahrensrecht, |
3. |
Besonderes Steuer- und Abgabenrecht in den Gebieten:
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4. |
Steuerstrafrecht sowie Grundzüge des Verbrauchsteuer- und internationalen Steuerrechts einschließlich des Zollrechts. |
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