OFD Frankfurt, Verfügung v. 20.10.2006, S 2473 A - 1 - St 217

Die vom Bundesamt für Finanzen (jetzt: Bundeszentralamt für Steuern) erstellte Übersicht (BStBl 2002 I S. 241) listet diejenigen im Ausland gewährten Leistungen auf, welche die Zahlung von Kindergeld nach dem EStG ausschließen oder zur Zahlung von Kindergeld i.H. eines Unterschiedsbetrags führen. Für die in der Übersicht und den Anlagen in den nationalen Währungseinheiten genannten Beträge gelten für das EURO-Währungsgebiet die folgenden offiziellen Umrechnungskurse:

       
  Währung Nationale Währungseinheiten für 1 EUR  
   
  Belgische Francs 40,3399  
  Finnmark 6,94573  
  Französische Franken 6,55957  
  Griechische Drachmen 340,750  
  Italienische Lire 1936,27  
  Irische Pfund 0,787564  
  Luxemburgische Franken 40,3399  
  Niederländische Gulden 2,20371  
  Österreichische Schilling 13,7603  
  Portugiesische Escudos 200,482  
  Spanische Peseten 166,386  
       
 

Normenkette

EStG § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

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