OFD Frankfurt, Verfügung v. 20.10.2006, S 2473 A - 1 - St 217
Die vom Bundesamt für Finanzen (jetzt: Bundeszentralamt für Steuern) erstellte Übersicht (BStBl 2002 I S. 241) listet diejenigen im Ausland gewährten Leistungen auf, welche die Zahlung von Kindergeld nach dem EStG ausschließen oder zur Zahlung von Kindergeld i.H. eines Unterschiedsbetrags führen. Für die in der Übersicht und den Anlagen in den nationalen Währungseinheiten genannten Beträge gelten für das EURO-Währungsgebiet die folgenden offiziellen Umrechnungskurse:
Währung | Nationale Währungseinheiten für 1 EUR | ||
---|---|---|---|
Belgische Francs | 40,3399 | ||
Finnmark | 6,94573 | ||
Französische Franken | 6,55957 | ||
Griechische Drachmen | 340,750 | ||
Italienische Lire | 1936,27 | ||
Irische Pfund | 0,787564 | ||
Luxemburgische Franken | 40,3399 | ||
Niederländische Gulden | 2,20371 | ||
Österreichische Schilling | 13,7603 | ||
Portugiesische Escudos | 200,482 | ||
Spanische Peseten | 166,386 | ||
Normenkette
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