Entscheidungsstichwort (Thema)
Aufwendungen für eine Japanreise des Gesellschaftergeschäftsführers einer GmbH als verdeckte Gewinnausschüttung. Körperschaftsteuer 1990
Leitsatz (redaktionell)
1. Für eine objektivierte Abgrenzung der betrieblichen von der gesellschaftsrechtlichen Veranlassung der Aufwendungen einer GmbH für die Japanreise des Gesellschaftergeschäftsführers kann als Kriterium herangezogen werden, ob die Aufwendungen in der Person des Geschäftsführers steuerlich zu berücksichtigende Werbungskosten oder steuerlich unbeachtliche Kosten der allgemeinen Lebensführung darstellen würden.
2. Stellt sich die gesamte Reise nicht als straff organisierte Fortbildungsreise dar, in der die Reisetage für die Teilnehmer wie normale Arbeitstage mit betrieblicher Tätigkeit ausgefüllt sind, ist die überwiegende betriebliche Veranlassung der als Fachstudienreise bezeichneten Japanreise des Gesellschaftergeschäftsführers ausgeschlossen, so dass die Übernahme der Reisekosten als verdeckte Gewinnausschüttung anzusehen sind.
Normenkette
KStG § 8 Abs. 3 S. 2, Abs. 1; EStG § 4 Abs. 4, § 12 Nr. 1, § 9 Abs. 1 S. 1
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Streitig ist, ob Aufwendungen für eine Reise des Gesellschafter-Geschäftsführers der Klägerin, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), nach Japan als Betriebsausgaben abziehbar sind oder eine verdeckte Gewinnausschüttung bilden (§ 8 Abs. 1 Körperschaftsteuergesetz – KStG – i.V.m. § 4 Abs. 4 Einkommensteuergesetz – EStG –, § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG).
Die Klägerin betreibt eine Werksvertretung der XYZ. Ihr Gesellschafter-Geschäftsführer, Herr (R.F.), hat vom 21. bis 31. Oktober 1990 an einer sog. Fachstudienreise nach Japan teilgenommen, die von XYZ veranstaltet wurde. Alle Teilnehmer dieser Reise waren XYZ-Händler.
Die Reise verlief nach folgendem Programm:
Sonntag, 21.10.1990 |
|
17.00 Uhr |
Abflug Frankfurt mit Lufthansa LH 710 (nonstop) |
Montag. 22.10.1990
|
|
12.05 Uhr |
Ankunft in Tokyo Narita Airport |
Transfer zum „Capitol Tokyu” Hotel |
|
Rest des Tages zur freien Verfügung |
|
Übernachtung „Capitol Tokyu” Hotel |
|
Dienstag, 23.10.1990
|
Erholung oder wahlweise Sightseeing Tokyo |
18.00 Uhr |
Kulturelle Abendveranstaltung: |
Besuch des traditionellen Kabuki-Theaters |
|
Übernachtung „Jinsaku Rest” |
|
Mittwoch, 24.10.1990
|
|
9.00 Uhr |
Besuch von XYZ Niederlassungen in drei Gruppen |
|
|
11.00 Uhr |
Mittagessen im Hotel |
13.00 Uhr |
Besuch von XYZ Händlern in drei Gruppen |
|
|
15.30 Uhr |
Transfer zum „Oiso Prince” Hotel |
19.00 Uhr |
Abendessen mit anschließender Marketing-Präsentation durch XYZ Japan |
|
|
Übernachtung im „Oiso Prince” Hotel |
|
Donnerstag, 25.10.1990 |
|
09.00 Uhr |
Produktpräsentation von neuen japanischen Wettbewerbsmodellen mit der Möglichkeit zu Vergleichsfahrten (Mittagessen im Hotel) |
18.00 Uhr |
Abendessen mit anschließender Präsentation von Dr. Sonnenborn (Geschäftsleitung XYZ Japan):
|
Übernachtung im „Oiso Prince” Hotel |
|
Freitag, 26.10.1990 |
|
08.00 Uhr |
Transfer nach Atami |
10.00 Uhr |
Fahrt nach Osaka im „Shinkansen” Expresszug |
14.00 Uhr |
Besuch des XYZ Pilotbetriebes Tanaka Yuki in Osaka |
19.00 Uhr |
Abendessen und Meinungsaustausch mit den XYZ Händlern in Osaka |
Osaka ist die Hauptstadt der gleichnamigen Präfektur und Industrie-, Handels- und Verwaltungszentrum Westjapans |
|
Übernachtung im „New Otani Osaka” |
|
Samstag, 27.10.1990 |
|
09.00 Uhr |
Busfahrt nach Kyoto |
Sightseeing: |
|
|
|
Kyoto war von 794 bis 1868 die Kaiserresidenz Japans und ist immer noch das wichtigste Kulturzentrum |
|
13.00 Uhr |
Besuch des XYZ Händlers Hattori Kyoto |
15.00 Uhr |
Weiterfahrt nach Otsu |
Otsu ist eine malerische kleine Stadt in der Nähe des Sees Biwako |
|
Übernachtung im Ryokan (exklusiver japanischer Gasthof), hier übernachtet man auf dem Boden |
|
Sonntag, 28.10.1990 |
|
09.00 Uhr |
Sightseeing Otsu |
13.00 Uhr |
Transfer nach Nagoya |
Nachmittag zur freien Verfügung |
|
Übernachtung im Hotel „Nagoya Tokyu” |
|
Nagoya bildet die Hauptstadt des drittgrößten Zentrums Japans, die meisten Automobilwerke sind im Einzugsgebiet Nagoyas angesiedelt. |
|
Montag, 29.10.1990 |
Fahrt zu Toyota |
9.00 Uhr |
Besichtigung von Toyota-Produktionsstätten und -Museum |
14.50 Uhr |
Abfahrt nach Tokyo mit „Shinkansen” |
16.50 Uhr |
Ankunft in Tokyo |
Übernachtung im „ANA Hotel” |
|
Dienstag, 30.10.1990 |
Zur freien Verfügung in Tokyo oder alternativ: Besichtigung des Auslieferungszentrums von XYZ Japan |
19.00 Uhr |
Abendessen und Abschlussveranstaltung mit Managern von XYZ Japan |
Übernachtung im „ANA Hotel” |
|
Mittwoch, 31.10.1990 |
Transfer nach Narita |
09.00 Uhr |
Besuch des Service Centers Mukuhari |
13.55 Uhr |
Abflug nach Frankfurt vom Narita Airport mit Lufthansa LH 709 (nonstop) |
18.10 Uhr |
Ankunft Frankfurt (deutsche Ortszeit) |
Anlässlich einer bei der Kläg...
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen