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FG Baden-Württemberg Urteil vom 28.01.2015 - 14 K 982/13

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Differenzkindergeld. Umrechnungskurs für Kinderzulage in der Schweiz

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Die Berechnung des Differenzkindergeldes hat kindbezogen zu erfolgen.

2. Ein verbleibender Überschuss der Schweizer Kinderzulage bei einem Kind darf nicht mit Differenzkindergeldansprüchen für weitere Kinder verrechnet werden.

3. Bei der Umrechnung der Schweizer Kinderzulage in Euro ist der Umrechnungskurs zu verwenden, der für den ersten Tag des Monats veröffentlicht wurde, der dem Monat unmittelbar vorausgeht, in dem die Neuberechnung des Kindergeldes zu erfolgen hat. Umrechnungskurs ist der von der Europäischen Zentralbank veröffentlichte Tageskurs.

 

Normenkette

EStG § 66 Abs. 1 S. 1; EGV 883/2004 Art. 68 Abs. 2 S. 2; EGV 987/2009 Art. 90; GG Art. 3 Abs. 1

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 04.02.2016; Aktenzeichen III R 9/15)

 

Tenor

1. Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 18. Februar 2013 wird der Kindergeldaufhebungsbescheid vom 5. Februar 2013 dahingehend geändert, dass die Kindergeldfestsetzung für die Monate April 2012 bis Februar 2013 lediglich in Höhe von monatlich 5,54 EUR aufgehoben wird.

2. Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 18. Februar 2013 wird der Rückforderungsbescheid über Kindergeld vom 5. Februar 2013 dahingehend geändert, dass der Rückforderungsbetrag auf 55,40 EUR festgesetzt wird.

3. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

4. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Ermöglicht der noch zu erlassende Kostenfestsetzungsbeschluss eine Vollstreckung im Wert von mehr als 1.500,00 EUR, hat die Klägerin in Höhe des vollstreckbaren Kostenerstattungsanspruchs Sicherheit zu leisten. Beträgt der vollstreckbare Kostenerstattungsanspruch 1.500,00 EUR oder darunter, ist das Urteil hinsichtlich der Koste...

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      (1)[1] Das Kindergeld beträgt monatlich für jedes Kind 259 Euro[2] [Für 2025: 255 Euro; Bis 31.12.2024: 250 Euro]. Von 2021 bis 2022: (1) 1Das Kindergeld beträgt monatlich für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und ...

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