rechtskräftig
Entscheidungsstichwort (Thema)
Segelcharter als Beförderungsleistung
Leitsatz (amtlich)
Verchartert der Unternehmer einzelne Plätze auf einer Segelyacht für einen im Wesentlichen feststehenden Törnplan und stellt er auch den Skipper, liegt eine Beförderungsleistung vor, die nicht steuerbar ist, sofern sie nicht im Erhebungsgebiet erbracht wird.
Normenkette
UStG § 14 Abs. 2 a.F., § 3 b Abs. 1 S. 1
Tatbestand
Streitig ist die Steuerbarkeit der von der Klägerin mit ihrer Segelyacht erbrachten Leistungen.
Die Klägerin war in den Streitjahren Eignerin einer Segelyacht, mit der sie Segeltörns im ...meer und in der ... anbot, und zwar nach festen Törn-Plänen, beispielsweise A-B-C-D-A, B-E, F-Rundreise bzw. F-G, H (...)-I-J-K-A oder L-M-H (...), (siehe zu den einzelnen Törns in den Streitjahren Anlage zum klägerischen Schriftsatz vom 30.03.2007). Diese Reisen bewarb die Klägerin in Anzeigenblättern und im Internet. Die Mitnahme von Touristen erfolgte auf der Grundlage einer sog. Kojen-Charter, d. h. die einzelnen Schlafplätze der Yacht wurden an einzelne Kunden für den jeweiligen Törn überlassen. Hierfür schloss die Klägerin "Mitsegler-Verträge" ab, in denen es u. a. heißt:
Meer erleben auf der Segelyacht N.
Teilnahme an dem Törn vom ............ bis ..............
Abfahrtshafen: .....................
Ankunftshafen ...............
Törnänderungen sind auch in Abweichungen von Prospektangaben der Häfen, Fahrtrouten etc. vorbehalten. Diese können auch wetterbedingt oder durch sonstige Umstände erfolgen.
Die Anmeldung erfolgt für .... Personen(en).
Die Yacht pauschal mit .... Personen.
Preis pro Törn/Person: ............ DM
Gesamtsumme: .................. DM
zahlbar an Bord bei Antritt der Reise:
- Schiffsnebenkosten (Diesel, Gas, Benzin f. Außenborder, Endreinigung: pauschal 75 DM pro Person/Woche)
- Bordkasse (Verpflegung und Hafengebühren)"
In den allgemeinen Vertragsbedingungen, die auf der Rückseite des "Mitseglervertrages" abgedruckt waren und die Gegenstand des Vertrages mit dem Kunden wurden, heißt es u. a.:
"Teilnahmebedingungen und Leistungen ...
2. Sie versichern durch Ihre Unterschrift, dass Sie sowie diejenigen Personen, für die Sie mitbuchen, gesund sind, an keiner ansteckenden Krankheit leiden und 15 Minuten im tiefen Wasser schwimmen können.
3. Die im Preis eingeschlossenen Leistungen sind im Prospekt angegeben. Soweit nicht anders vermerkt, gehen die Kosten für Verpflegung (unter Einschluss des Skippers) und Getränke sowie Treibstoff, Wasser, Hafengebühren etc. zu Ihren Lasten. Sie nehmen an einem sportlichen Unternehmen unter Kostenbeteiligung teil und schließen hiermit keinen Beförderungsvertrag ab. Sie sind Crewmitglied und kein Passagier. Es wird die im Bordleben auf Yachten übliche Hilfe erwartet. Alle Crewmitglieder sollen nach Können und Vermögen Notwendiges bei der Bordroutine und anderen gemeinschaftlichen Aufgaben mithelfen. Der Skipper (Schiffsführer) ist für das Schiff und das Leben der ihm anvertrauten Crew verantwortlich und muss daher erwarten, dass seinen Anforderungen Folge geleistet wird. Jeder Törn erfordert gegenseitige Rücksichtnahme und Loyalität untereinander.
4. Der Skipper legt nach Abstimmung mit den Törnteilnehmern unter Berücksichtigung der herrschenden Wetterverhältnisse sowie der weiteren für die Fahrtroute maßgeblichen Umstände die Törnroute fest. Änderungen gegenüber den Prospektangaben sind demgemäß vorbehalten. ...
Zusätzlich verwandte die Klägerin "Vertragsbedingungen zu Kojen-Charter". Darin heißt es u. a.:
1. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Mitseglervertrages verbindlich an. ....
...
7. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus unserem Informationsmaterial und dem Chartervertrag. Im Allgemeinen umfasst der Preis die Nutzung des Schiffes und Ihren Kojenplatz/Ihre Kabine an Bord. Die Nutzung erstreckt sich auf die Yacht mit Skipper und ausschließend für die buchende(n) Person(en) oder Gruppe. Auf zusätzliche Leistungen wird in unserem Informationsblatt oder Prospekt hingewiesen.
8. Teilnehmen kann jede Person, die geistig und körperlich gesund und in der Lage ist, an einer Reise auf einer Segelyacht im Sinne einer sportlichen Unternehmung teilzunehmen. Unsere Gäste sind während der Reise Mitglieder der Crew und keine Passagiere im Sinne einer Personenbeförderung. Mit Ihrer Anmeldung bestätigen Sie, dass Sie Schwimmer sind und Ihre Teilnahme an allen mit der Reise verbundenen Wassersportaktivitäten auf eigenes Risiko erfolgt. Dies betrifft insbesondere Gerätetauchen und Schnorcheln. Zum Gerätetauchen sind ausschließlich hierfür zertifizierte Personen zugelassen. Die Eigner/Betreiber/Vermittler oder der Schiffsführer haften für keinerlei bei diesen Aktivitäten auftretenden Unfälle oder den Zustand der dafür überlassenen Ausrüstung. Bitte legen Sie dem Skipper bei Reiseantritt Ihr Tauchbrevet und eine gültige ärztliche Tauchtauglichkeits-Bescheinigung vor, da er Sie andernfalls vom Gerätetauchen ausschließen muss. Bitte beachten Sie auch, dass die Führ...