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FG Köln Urteil vom 06.11.1996 - 12 K 73/90

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Nachgehend

BFH (Beschluss vom 20.12.2000; Aktenzeichen III R 22/97)

 

Tatbestand

Streitig ist die steuerrechtliche Anerkennung einer Pensionszusage im Rahmen eines Ehegattenarbeitsverhältnisses.

Die Klägerin ist mit dem Kläger seit dem … 1979 verheiratet. Bereits seit dem … 1978 ist sie als Angestellte in der Versicherungsagentur des Klägers laut Arbeitsvertrag vom … 1978 tätig. 1988 wurde bei dem Kläger für die Streitjahre eine Außenprüfung durchgeführt. Auf den Betriebsprüfungsbericht vom … 1988 wird verwiesen. Der Prüfer erkannte die für die im Betrieb des Klägers mitarbeitende Klägerin gebildete Pensionsrückstellung sowohl dem Grund als auch der Höhe nach – unter Einbeziehung der Ansprüche der Klägerin auf eine Sozialversicherungsrente und aus einer Direktversicherung – nicht an. Dementsprechend erhöhte sich der Gewinn für die Streitjahre. Der Beklagte schloß sich dieser Auffassung an und änderte dementsprechend die Einkommensteuerbescheide ab.

Nach erfolglosem Einspruchsverfahren verfolgen die Kläger mit der vorliegenden Klage nur noch das Ziel, die Bildung einer Pensionsrückstellung für die. Klägerin bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb des Klägers anzuerkennen.

Sie sind der Auffassung, daß von entscheidender Bedeutung sei, daß die Pensionszusage vom … 1984 Bezug nehme auf den Arbeitsvertrag vom … 1978, also auf einen Zeitpunkt, zu welchem die Kläger noch nicht miteinander verheiratet waren. Die Pensionszusage sei in einem Nachtrag zum ursprünglichen Arbeitsvertrag gemacht worden, so daß insgesamt von einem einheitlichen Vertragsverhältnis auszugehen sei. Die Tatsache, daß die Vertragspartner im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses hinsichtlich der Pensionszusage Ehegatten gewesen seien, rechtfertige für sich allein gesehen nicht, daß strengere Anforderungen an die Vere...

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      Entscheidungsstichwort (Thema) Einkommensteuerliche Behandlung der Pensionsrückstellungen für Arbeitnehmer-Ehegatten; Anerkennung von Arbeitsverträgen zwischen Ehegatten  Leitsatz (amtlich) Zur einkommensteuerlichen Behandlung der Pensionsrückstellungen ...

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