Tatbestand
Nach Teilrücknahme vom 2.8.1995 richtet sich die Klage nunmehr noch gegen den nach einer Betriebsprüfung geänderten Körperschaftsteuerbescheid 1988 und den erneut im Klageverfahren geänderten Körperschaftsteuerbescheid 1989. Streitig ist die Behandlung von Festgehaltszahlungen an die Gesellschafter-Geschäftsführer der Klägerin, in denen der Beklagte verdeckte Gewinnausschüttungen sieht, weil die Gesellschafter-Geschäftsführer daneben noch für ein weiteres Unternehmen eine bezahlte Geschäftsführer-Tätigkeit aufgenommen haben. Zweifelhaft ist außerdem, inwieweit Passivierungen einer Pensionsverpflichtung ebenfalls eine verdeckte Gewinnausschüttung zur Folge haben.
I.
Die Klägerin wurde mit notariellem Vertrag vom 22.5.1986 gegründet und am …1986 ins Handelsregister eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung, die Vermietung, das Verleasen sowie der Verkauf insbesondere von …geräten und …fahrzeugen sowie damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen vor allem für … .
Am Stammkapital der Klägerin von 50.000 DM waren in den Streitjahren 1988 und 1989 Frau … G. (… G.) mit 15.500 DM (= 31 vH) sowie zwei ihrer Familienangehörigen mit je 6.000 DM (= je 12 vH) und … K. (… K.) mit 12.500 DM (= 25 vH) sowie fünf seiner Familienangehörigen mit je 2.000 DM (= je 4 vH) beteiligt, so daß die Familie G. demnach 55 vH und die Familie K. 45 vH der Anteile hielten. … G. und … K. waren und sind zugleich Geschäftsführer der Klägerin, aber auch Gesellschafter-Geschäftsführer der P. K. … GmbH (K. GmbH).
Die Klägerin vermietet ihre Gerätschaften an die K. GmbH. Sie sorgt für den ordnungsgemäßen Einsatz der Gerätschaften und kümmert sich um sicherheitstechnische Angelegenheiten der … einschließlich der Einholung von Genehmigungen der Gebietskörperschaften ≪… … ≫. Als Arbeitnehmer der Klägerin sind lediglich die beiden Geschäftsführer tätig, während die K. GmbH in ihrem …unternehmen in den Streitjahren rund siebzig Arbeitnehmer beschäftigte.
Die K. GmbH ist durch notariellen Umwandlungsvertrag vom 20.4.1988 aus der Firma P. K. … GmbH & Co KG entstanden, an der die K. Verwaltungsgesellschaft mbH mit einer Einlage von 95.000 DM, … G. mit einer Kommanditeinlage von 165.000 DM und … K. mit einer Kommanditeinlage von 135.000 DM beteiligt waren (zusammen 395.000 DM). Nach der notariellen Niederschrift über die Gesellschafterversammlung vom 20.4.1988 wurde die K. Verwaltungsgesellschaft aufgelöst.
Mit notariellem Vertrag ebenfalls vom 20.4.1988 teilte die K. Verwaltungsgesellschaft mbH ihren Geschäftsanteil von 95.000 DM an der K. GmbH auf und übertrug 52.200 DM auf … G. und 42.800 DM an … K., so daß … G. Geschäftsanteile in Höhe von 217.200 DM (55 vH des Stammkapitals) und … K. in Höhe von 177.800 DM (45 vH des Stammkapitals) hielten.
… G. und … K. waren als geschäftsführende Kommanditisten seit Jahren bei der K. GmbH & Co KG tätig und hatten dafür eine Vorwegvergütung von jeweils jährlich … DM, im Jahr der Einbringung für zehn Monate … DM erhalten.
Mit der Klägerin sind die Geschäftsführer-Anstellungsverträge am 30.11.1986 abgeschlossen worden. Hiernach hatten beide Geschäftsführer ihre ganze Arbeitskraft einzusetzen, soweit es die Belange der Klägerin erforderten; vorerst sollten sie kein festes Gehalt bekommen.
Zum 1.1.1987 wurde den Gesellschafter-Geschäftsführern eine Pensionszusage erteilt, wonach eine Altersrente in Höhe von 70 vH eines jeweils anrechenbaren monatlichen Gehalts von … DM (= … DM) gezahlt werden sollte.
… G., geb. am …11.1947, hatte den Dienst bei der Klägerin am 1.7.1986 angetreten. Bei Zusage der Altersrente am 1.1.1987 war sie mithin 39 Jahre alt. Die Altersrente sollte lebenslang ab dem 60. Lebensjahr gezahlt werden. Zum 21.12.1987 betrugen der Teilwert der Pensionsverpflichtung … DM und der Aktivwert der hierfür abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung … DM.
… K., geb. am …3.1921, mit gleichen Diensteintritts- und Zusagedaten, war bei Zusage der Altersrente, die ab einem Lebensalter von 75 Jahren eintreten sollte, mithin bereits über 65 Jahre alt. Zum 31.12.1987 betrugen der Teilwert der Pensionsverpflichtung bei ihm … DM und der Aktivwert der Rückdeckungsversicherung … DM.
In den Jahresabschlüssen sind
– der Anspruch aus der Rückdeckungsversicherung (Kto 1378) und – die Pensionsrückstellung (Kto 3010)
mit folgenden Beträgen (in DM) enthalten, deren Zusammensetzung sich aus entsprechenden Versicherungsmitteilungen der Schweizer Rentenanstalt ergibt:
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1987 |
1988 |
1989 |
… G. |
… |
… |
… |
… K. |
… |
… |
… |
Kto 3010 |
… |
… |
… |
… G. |
… |
… |
… |
… K. |
… |
… |
… |
Kto 1378 |
… |
… |
… |
Nachdem im Eröffnungsjahr 1986 ein Verlust von … DM entstanden war, betrugen die Jahresüberschüsse (in DM):
In der Gesellschafterversammlung vom 22.8.1987 beschloß die Klägerin eine Änderung und Ergänzung der Geschäftsführerverträge; hierzu heißt es in dem Protokoll:
„Die Gesellschafter-Geschäftsführer sind gleichzeitig Geschäftsführer der K. Verwaltungs-GmbH und der P. K. GmbH & Co KG.
In Ansehung dieser Tatsache wird der Einsatz der Arbeitskraf...