Entscheidungsstichwort (Thema)
Tarifierung einer Steckkarte (Expert-Pak) mit CD-Rom zur Bearbeitung von Musik
Leitsatz (redaktionell)
Ein elektrisch funktionierender Expert Pak, der aus einer mit einer Seriennummer versehenen PCIe DSP-Karte sowie einer CD-Rom mit einer Auswahl bestimmter PlugIns besteht (sog. Software-Bundle, mit dem ein bestimmtes Audiogerät virtuell dargestellt werden kann, z. B. Hall- oder Echoeffekte), ist nicht in die Unterposition 8473 3080, sondern in die Unterposition 8543 7090 99 KN in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1549/2006 der Kommission vom 17.10.2006 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl EG Nr. L 301/1 v. 31.10.2006) einzureihen, wenn der Expert Pak nicht nur zur Ausführung der Rechenoperationen, die zur Erzeugung eines bestimmten musikalischen Effekts erforderlich sind, dient, sondern wenn die Steckkarte (mit digitalem Signalprozessor sowie weiteren aktiven und passiven Bauelementen bestückte gedruckte Schaltung mit PCIe-Kontaktflächenleiste und Frontblende, ohne weitere Ein- und Ausgänge) zusammen mit den Software PlugIns auch der Steuerung dieser musikalischen Effekte und damit der Entlastung des Host-PC dient.
Normenkette
KN Pos. 8473 UPos. 3080; KN Pos. 8543 UPos. 7090 99
Nachgehend
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Tatbestand
I.
Streitig ist die zollrechtliche Tarifierung einer Steckkarte mit CD-Rom, die zur Bearbeitung von Musik verwendet wird.
Mit Antrag vom 4. Januar 2007 beantragte die Klägerin die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) für die als „…” (Expert Pak) bezeichnete Ware und begehrte die Einreihung in die Unterposition 8473 3080 der Kombinierten Nomenklatur (KN).
Der Expert Pak besteht aus einer CD-Rom (sog. Software-Bundle) und einer PCIe DSP-Karte, die mit einer Seriennummer versehen ist. Auf der CD-Rom ist eine Auswahl bestimmter PlugIns enthalten. Dabei handelt es sich um Software, mit der ein bestimmtes Audiogerät virtuell dargestellt werden kann (z. B. Hall- oder Echoeffekte). Außerdem ist im Lieferumfang ein Gutschein über … USD enthalten, mit dem der Käufer des Expert Pak weitere PlugIns erwerben kann.
Bei der Steckkarte handelt es sich um eine mit digitalem Signalprozessor sowie weiteren aktiven und passiven Bauelementen bestückte gedruckte Schaltung mit PCIe-Kontaktflächenleiste und Frontblende. Weitere Ein- und Ausgänge sind nicht vorhanden. Vom Distributor-Einkaufspreis entfallen auf die Steckkarte 10 % und auf das Software-Bundle 90 %.
Zur Inbetriebnahme des Expert Pak muss zunächst die auf der CD-Rom enthaltene Software auf dem Host-PC installiert werden. Die CD-Rom wird für die weitere Anwendung des Expert Pak nicht mehr benötigt. Anschließend wird die DSP-Karte in einen freien Steckplatz des Host-PC gesteckt, wo sie dauerhaft verbleibt. Danach muss der Benutzer die Steckkarte auf einem bestimmten Online-Portal registrieren. Dadurch dass die Benutzung der PlugIns an die Seriennummer der Steckkarte gebunden ist, wird die unautorisierte Vervielfältigung der auf der CD-ROM aufgezeichneten Software verhindert (vgl. Installationshinweise).
Zusätzlich ist zum Betrieb des Expert Pak eine hier nicht streitgegenständliche sog. Host-Software (Audio-Software, Sequenzer-Software) eines Drittherstellers erforderlich, die nicht zum Lieferumfang gehört. Ohne diese zusätzliche, auf dem Host-PC vorhandene Software kann die Steckkarte nicht benutzt werden.
Nach den Angaben der Klägerin steuern die auf dem Host-PC gespeicherten PlugIns den DSP-Chip auf der Steckkarte an, wo die mathematischen Berechnungen durchgeführt werden, die zur Erzeugung eines bestimmten musikalischen Effekts erforderlich sind. Die Datenverwaltung, das Laden und Speichern von Sounddateien erfolgt durch den Host-PC.
Auf dem Verpackungskarton (vgl. vZTA-Akte, Bl. 7) wird der Expert Pak wie folgt beschrieben: „The UAD-1e (…) Expert Pak combine potent DSP power and world class professional audio plug-ins for the ultimate sonic upgrade for your DAW. This sophisticated audio processor runs UA's suite of stellar plug-ins, offloading your computer's CPU for other native mix effects or virtual instruments.”
Mit vZTA …vom 16. April 2007 reihte das HZA den Expert Pak als „elektrisches Gerät mit eigener Funktion, in Kapitel 85 anderweit weder genannt noch inbegriffen – DSP – (Digital-Signal-Prozessor-) Karte in Warenzusammenstellung mit nicht charakterbestimmendem Beipack” in die Unterposition 8543 7090 99 KN ein.
Nach erfolglosem Einspruchsverfahren (Einspruchsentscheidung vom 9. November 2007) erhob die Klägerin Klage, die sie im Wesentlichen folgendermaßen begründet: Bei einer Digital Audio Workstation (DAW) handele es sich um einen gewöhnlichen Heim-Computer (PC bzw. Mac-PC), der zusätzlich mit entsprechendem Hard- und Software-Zubehör ausgestattet sei. Der Host-PC ...