Entscheidungsstichwort (Thema)
gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb (= Gewinnfeststellung) 1980 (nur Kläger zu 1.), 1981 und 1982 (nur Kläger zu 2., 3., 4. und 5.) der O. 1. stillen Gesellschaft (O. I.) Einheitsbewertung des Betriebsvermögens (= EWBV) auf den 01.01.1982 und 01.01.1983 (nur Kläger zu 2., 3., 4. und 5.) der O. I.
Tenor
1.
- Die Prüfungsanordnung ist rechtmäßig; mit dem Beginn der Außenprüfung wurde der Ablauf der Feststellungsfrist gehemmt; ein Verwertungsverbot in bezug auf die Prüfungsfeststellungen besteht nicht.
- Die Feststellungsfrist wurde hinsichtlich aller Feststellungsbeteiligten gewahrt.
- Die Voraussetzungen für Feststellungen gemäß § 179 i.V.m. § 180 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 Buchstabe a AO sind erfüllt, da eine mit Gewinnerzielungsabsicht betriebene Mitunternehmerschaft zu bejahen ist.
- Einer sachlichen Entscheidung steht die unterlassene Hinzuziehung der O. GmbH im Einspruchsverfahren nicht entgegen.
2. Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
Zu prüfen sind im Rahmen der Zwischenentscheidung die Punkte lt. Ziff. 1. a) – d) des Tenors.
I.
Die O. GmbH (O. I.) wurde am ….11.1979 gegründet. Gegenstand des Unternehmens war die Herstellung und der Vertrieb von Ton- und Bildtonträgern mit klassischer Musik. Zur Finanzierung der geplanten Produktionen wurde im Jahr 1980 eine stille Gesellschaft (O. I.) gegründet.
Die für die Beteiligung der stillen Gesellschafter maßgeblichen Grundlagen ergeben sich aus dem Emissionsprospekt (FA-Akte …). Der Emissionsprospekt i. S. O. I. enthält zunächst einen zweiseitigen Überblick über die O. I. Beteiligung. Aus dem Überblick geht u. a. hervor, daß der Investitions- und Finanzierungsplan zu keinem negativen Kapitalkonto führen und die Verlustzuweisung voraussichtlich insgesamt ca. 90 bis 100 %, bezogen auf die gesamte Einlage, betragen sollte. Dem Überblick folgen Ausführungen zum Markt für klassische Musik, wobei davon ausgegangen wird, daß sich zwar selten kurzfristige Spitzengewinne einstellen würden, dafür aber langfristige, stetige Erträge möglich seien. Dies gelte auch für die gegenwärtige Absatzlage, die von einem gewissen Umbruch gekennzeichnet sei. Das Ziel sei, mit außergewöhnlichen Einspielungen dauerhafte Verkaufszahlen zu erreichen. Das große Interesse an klassischer Musik, neue Techniken (Bildplatte, Video und Digital) sowie O.-Management und O.-Produktionsplanung böten beste Voraussetzungen, um an einem weltweiten Markt mit Erfolg zu partizipieren. Es folgen Ausführungen zur Produktion. Es wird auf die maßgeblichen Faktoren, nämlich Repertoire, Interpreten und Nachfrage, eingegangen und sodann ausgeführt, das Produktionsprogramm von O. werde von versierten Fachleuten zusammengestellt und mit den in Frage kommenden Vertriebspartnern, meist großen Medienkonzernen, abgesprochen. Dies biete zwar noch keine Garantie für den Erfolg, allerdings die Voraussetzungen dazu. Zur Vermarktung heißt es, die Vermarktung von Schallplattenproduktionen liege fest in der Hand einiger weniger Konzerne. Sie operierten weltweit, hätten sich einen Markennamen geschaffen und ein umfassendes Repertoire aufgebaut. Sie verfügten über ein eingespieltes Vertriebsnetz und über die notwendigen Mittel zu groß angelegter Public-Relation. O. werde daher in der Regel die Schallplattenproduktionen nicht selbst vertreiben. Vielmehr sei geplant, die Produktionen über große Vertriebsgesellschaften am Markt zu plazieren. Hierbei würden sämtliche Kosten der Vervielfältigung (Plattenpressungen, Bandkopien) und der Vermarktung (Werbung, Versand etc.) von der Vertriebsgesellschaft getragen. Da diese Aufwendungen sehr hoch seien, ja bisweilen die Produktionskosten übersteigen würden, biete dies eine Gewähr dafür, daß sich der Vertriebspartner ebenfalls voll für den Verkauf einer übernommenen Produktion einsetze. Im Falle einer Vergabe der Verkaufslizenz erhalte O. pro verkauftem Ton- bzw. Bildtonträger eine branchenübliche Stücklizenz. Für einen Teil der geplanten O. Produktionen bestünden bereits grundsätzliche Lizenzabsprachen mit E. und R. O. bleibe jedoch stets eine unabhängige Produktionsgesellschaft. Sie könne mit allen Vertriebsgesellschaften zusammenarbeiten und ggf. auch selbst Vertriebsfunktionen wahrnehmen. Dies werde vor allem für den noch jungen Bereich der Musikfilme gelten. Sodann wird im Emissionsprospekt der Programmablauf dargestellt und anschließend werden 16 Produktionen konkret bezeichnet, die zum Zeitpunkt der Drucklegung des Emissionsprospekts bereits „vereinbart” gewesen seien, sowie erwähnt, daß weitere ca. 14 Produktionen in Planung seien. Unter VI des Emissionsprospekts folgen Angaben zum Investitions- und Finanzierungsplan. Danach war ein Investitionsvolumen (Gesellschaftereinlagen) in den Jahren 1980 bis 1982 in Höhe von 5 Mio. DM vorgesehen. Mit Zustimmung des Verwaltungsrats konnte dieser Betrag erhöht werden. Von den 5 Mio. DM sollten 4,4 Mio. DM (88 %) auf Kosten für Produktion und Kauf von Bildtonträgern und Tonträgeraufnahm...