Entscheidungsstichwort (Thema)

Zoll. Tarifierung von Helmkameras mit USB-Schnittstelle. Einreihungsverordnung für vergleichbare Waren als Argumentationshilfe

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Der Unterschied zwischen Videokameraaufnahmegeräten der Unterposition 8525 80 91 KN und der Unterposition 8525 80 99 KN liegt in der Fähigkeit der letztgenannten Geräte, nicht nur mittels der eingebauten Kamera oder des eingebauten Mikrofons Ton- und Bildaufnahmen zu machen, sondern solche Aufnahmen auch dann aufzeichnen zu können, wenn sie aus anderen Quellen als der eingebauten Kamera oder dem eingebauten Mikrofon stammen.

2. Helmkameras, die nicht nur in der Lage sind, selbst aufgenommene Töne und Bilder zu speichern, sondern die über eine USB-Schnittstelle verfügen, über die auch Bilder und Töne von anderen Quellen, z. B. einem externen PC, auf die Kamera übertragen werden können, sind in die Unterposition 8525 80 99 KN einzureihen.

3. Zwar gelten Einreihungsverordnungen grundsätzlich stets nur für die begutachtete Ware, die Anlass zu der Verordnung gegeben hat. Für vergleichbare Waren können sie jedoch zumindest als Argumentationshilfe herangezogen werden.

 

Normenkette

KN UPos 8525 80 99; KN UPos 8525 80 91; EGV 1249/2011

 

Nachgehend

BFH (Beschluss vom 25.10.2017; Aktenzeichen VII R 19/15)

 

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

3. Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

I.

Streitig ist die zollrechtliche Tarifierung von Helmkameras.

Im Zeitraum von Juli 2009 bis August 2011 führte die Klägerin insgesamt 28 Sendungen, die u. a. Helmkameras des Typs „A” (Einfuhr von Juli 2009 bis April 2010), „B” (Einfuhr von Januar 2010 bis August 2011), „C” (Einfuhr ab Juli 2011) und „D” (Einfuhr von Oktober 2010 bis Juli 2011) enthielten, aus Hongkong nach Deutschland ein und ließ diese beim Hauptzollamt (HZA) – Zollamt zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr abfertigen. Das HZA reihte die Waren in die Unterposition 8525 8099 00 0 der Kombinierten Nomenklatur (KN) (Zollsatz bis 31. Dezember 2009 12,5 %, Zollsatz ab 1. Januar 2010 14 %) ein und setzte mit 28 Einfuhrabgabenbescheiden vom September 2009 bis August 2011 dafür insgesamt Zoll i. H. v. 208.205,25 EUR Zoll fest.

Die Camcorder befinden sich jeweils zusammen mit verschiedenem Beipack in einer gemeinsamen Verkaufsverpackung. Das Modell „B” wird beispielsweise zusammen mit einer MicroSD Speicherkarte mit 2 GB, einer Brillenhalterung, einer Helmhalterung mit Klebefläche, einem Akku und einem USB-Kabel geliefert.

Im Einzelnen besteht das Modell „A” (Abmessungen … mm, Gewicht … g) im Wesentlichen aus einem CMOS-Bildsensor, einem Objektiv, einem Mikrofon und einer Videosignalelektronik in einem Gehäuse mit Bedienelementen, Akkumulatorenfach, einem Einschubschacht für einen auswechselbaren Halbleiter-Speicher (microSD-Karte) und einer USB-Schnittstelle. Das Gerät dient der Aufnahme und Speicherung von Bewegtbildern mit Ton mit einer Auflösung von 1920 × 1080 Pixeln bei einer Bildwiederholrate von 30 Bildern pro Sekunde auf eine eingelegte microSD-Karte. Nach Auffassung der Verwaltung könne die Kamera über die USB-Schnittstelle Videosignale in verschiedenen Dateiformaten (getestet wurden .mov und .avi), die von einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine geliefert würden, auf einer eingelegten microSD-Karte aufzeichnen und wiedergeben. Die Kamera befindet sich zusammen mit einem Kunststoffgehäuse, einem USB-Kabel, einem Akkumulator, einem Aufkleber, Montage- und Befestigungsmaterial und einer Bedienungsanleitung in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung.

Das Modell „B” ist ein tragbares, batteriebetriebenes Gerät und besteht aus einem CMOS-Bildwandler, einem Objektiv, einer Signalelektronik, einem Mikrofon, einem Speicherkartenschaft in einem Gehäuse mit LEDs, Bedienelementen und einer USB-Schnittstelle. Das Gerät dient nach Auffassung der Verwaltung sowohl der Aufnahme und Speicherung des durch Kamera und Mikrofon aufgenommenen bewegten Bildes mit Ton als auch der Aufzeichnung extern eingehender Video- und Bilddateien über die USB-Schnittstelle auf eine eingelegte Speicherkarte.

Die Modelle „D” (Abmessungen … mm, Gewicht … g) und „C” (Abmessungen … mm, Gewicht … g) bestehen im Wesentlichen aus einem CMOS-Bildsensor, einem Objektiv, einem Mikrofon, einer Videosignalelektronik, einem GPS-Empfänger, einem Bluetoothsende- und empfangsmodul und einer so genannten …-Karte in einem Gehäuse mit Bedienelementen, Akkumulatorenfach, einem Einschubschacht für einen auswechselbaren Halbleiter-Speicher (microSD-Karte) und einer USB-Schnittstelle. Das Modell „C” verfügt zusätzlich über eine HDMI-Schnittstelle. Die Geräte sind in der Lage, digitale Einzelbilder mit einer Auflösung von 2592 × 1944 Pixeln und Bewegtbilder mit Ton mit einer Auflösung von 1920 × 1080 Pixeln bei einer Bildwiederholrate von 30 Bildern pro Sekunde aufzunehmen. Die Aufnahmedauer einer einzelnen Videosequenz bei Verwendung einer 16 GB microSD-Speicherkarte beträgt mehr als 30 Minuten. Nac...

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