Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

FG Münster Urteil vom 22.09.1999 - 8 K 635/96 E (veröffentlicht am 01.12.1999)

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Festsetzung eines Verspätungszuschlags zur Einkommensteuer 1994

 

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

 

Gründe

Streitig ist, ob der Beklagte – das Finanzamt (FA) – berechtigt war, wegen der verspäteten Abgabe der Einkommensteuererklärung 1994 einen Verspätungszuschlag in Höhe von 200 DM festzusetzen.

Der Kläger (Kl.) erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb. In seinen steuerlichen Angelegenheiten wird er nicht von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe vertreten. Für die dem Streitjahr vorangegangenen Veranlagungszeiträume ist der Kl. seinen Pflichten zur Abgabe der Einkommensteuer (ESt)-Erklärungen wie folgt nachgekommen:

Kalenderjahr 1991:

Das FA gewährte dem Kl. Fristverlängerung bis zum 05.01.1993. Der Kl. ließ diesen Abgabetermin verstreichen und gab die ESt-Erklärung 1991 erst am 09.02.1993 ab. Für das Kalenderjahr 1991 setzte das FA keinen Verspätungszuschlag fest.

Kalenderjahr 1992:

Der Kl. reichte nach Gewährung einer Fristverlängerung bis zum 30.09.1993 die Steuererklärung am 30.09.1993 ein.

Kalenderjahr 1993:

Dem Kl. wurde auf seinen Antrag vom 29.09.1994, ihm Fristverlängerung bis zum 30.11.1994 zu gewähren, keine Fristverlängerung gewährt (Schreiben des FA vom 13.10.1993). Nach Erlaß des Schätzungsbescheides vom 25.11.1994 mit gleichzeitiger Festsetzung eines Verspätungszuschlages in Höhe von 80 DM reichte der Kl. am 09.12.1994 die Steuererklärung 1994 ein und legte gegen die Festsetzung des Verspätungszuschlages Beschwerde ein (Schreiben vom 09.12.1994). Mit der geänderten Steuerfestsetzung mit Bescheid vom 22.02.1995 wurde die Steuer von 6.043 DM auf 0 DM und der Verspätungszuschlag ebenfalls auf 0 DM herabgesetzt.

Für das Streitjahr 1994 wurde dem Kl. keine besondere Fristverlängerung gewährt. D...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Finance Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Produktempfehlung
haufe-product

    Meistgelesene Beiträge
    • Einkommensteuer-Richtlinien, Amtliche Hinweise 2023 / Zu § 15a EStG
      1
    • Einnahmen-Überschussrechnung: Worauf Sie bei Betriebsaus ... / 1.1 Betriebliche Fahrten mit dem privaten Fahrzeug
      1
    • Geschenke / 4.1 Personenkreis
      1
    • Wirtschaftliches Eigentum als Voraussetzung für die Investitionszulage
      1
    • Änderung des vereinfachten Beschaffungsverfahrens für belgische Truppen
      0
    • Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren 2023 / Abschnitt 9 Sicherung des Steueranspruchs
      0
    • Anwendungserlass zur Abgabenordnung 2008 [bis 31.12.2013] / [Vorspann]
      0
    • Arbeitslohn-ABC / Sammelbeförderung
      0
    • Aufrechnung gegen einen Erstattungsanspruch der Masse mit anderen Steueransprüchen
      0
    • Begriff des verarbeitenden Gewerbes im Investitionszulagenrecht
      0
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 3.2.1 Mutter- oder Tochterunternehmen
      0
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 4.1.7 Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung
      0
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 4.2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
      0
    • Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB ... / 7.2 Beendigung
      0
    • Biozidprodukte, Bereitstellung auf dem Markt und Verwend ... / Art. 12 - 16 KAPITEL III VERLÄNGERUNG UND ÜBERPRÜFUNG DER GENEHMIGUNG EINES WIRKSTOFFS
      0
    • Controlling-Prozesskennzahlen / 4.10.1 Kurzdarstellung des Prozesses
      0
    • Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche / § 2 Form, Zeitpunkt und Muster der vorvertraglichen Informationen bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen
      0
    • Einkommensteuer-Richtlinien, Amtliche Hinweise 2014 / Zu § 74 EStG
      0
    • Einkommensteuer-Richtlinien, Anhang zum amtlichen Handbu ... / Anhang 19 Kapitalvermögen (Abgeltungsteuer)
      0
    • Einkommensteuer-Richtlinien, Anhang zum amtlichen Handbu ... / Anhang 27b Tarifbegünstigung
      0
    Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Finance Office Premium
    Top-Themen
    Downloads
    Zum Haufe Shop
    Produktempfehlung


    Zum Thema Finance
    Vorschriften sicher umsetzen: Rechnungslegung nach HGB und IFRS
    Rechnungslegung nach HGB und IFRS
    Bild: Haufe Shop

    Dieser Praxiskommentar bietet Ihnen einen unmittelbaren Detailvergleich beider Rechnungslegungssysteme. So werden Unterschiede und Gemeinsamkeiten transparent. Zahlreiche Beispiele, Hinweise und Checklisten erleichtern die korrekte Anwendung.


    BFH VI R 137/85 (NV)
    BFH VI R 137/85 (NV)

      Entscheidungsstichwort (Thema) Zur Höhe von Verspätungszuschlägen bei der ESt  Leitsatz (NV) 1. Bei der Bemessung der Höhe von Verspätungszuschlägen hat die Finanzbehörde im Einzelfall sämtliche in § 152 Abs. 2 S. 2 AO 1977 aufgeführten ...

    4 Wochen testen


    Newsletter Finance
    Newsletter Steuern und Buchhaltung

    Aktuelle Informationen aus den Bereichen Steuern und Buchhaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

    • Für Praktiker im Rechnungswesen
    • Buchhaltung und Lohnbuchhaltung
    • Alles rund um betriebliche Steuern
    Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
    Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
    Haufe Fachmagazine
    Themensuche
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
    Zum Finance Archiv
    Haufe Group
    Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
    Weiterführende Links
    RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
    Kontakt
    Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
    Haufe Rechnungswesen Shop
    Rechnungswesen Produkte Buchführung Software und Bücher Bilanzierung & Jahresabschluss Lösungen Produkte zu Kostenrechnung Produkte zur IFRS-Rechnungslegung Haufe Shop Buchwelt

      Weitere Produkte zum Thema:

      × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

      Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

      Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

      Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

      Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren