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FG Nürnberg Urteil vom 25.04.1997 - VII 39/94

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Entscheidungsstichwort (Thema)

Einkommensteuer 1981 und 1982

 

Nachgehend

BFH (Urteil vom 24.03.1998; Aktenzeichen I R 83/97)

 

Tenor

1. Die Einkommensteuerbescheide 1981 und 1982 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 10. Februar 1994 werden geändert. Bei den Einkünften des Klägers sind weitere Werbungskosten i.H.v. 3.830 DM (Veranlagungszeitraum 1981) und 152.618 DM (Veranlagungszeitraum 1982) zu berücksichtigen.

2. Das Finanzamt trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.

 

Tatbestand

Streitig ist, inwieweit negative Einkünfte, die ein unbeschränkt Steuerpflichtiger aufgrund einer Beteiligung an einer amerikanischen Personengesellschaft erzielt, bei seiner Besteuerung im Inland zu berücksichtigen sind.

1. Der unbeschränkt steuerpflichtige Kläger beteiligte sich im Jahr 1981 mit einer Kapitalanlage von 100.000 $ als „limited partner” an der Firma T. einer limited partnership nach dem Recht des Bundesstaates Colorado/USA. Die Gesellschaft, an der insgesamt rund 120 Steuerinländer als beschränkt haftende Gesellschafter beteiligt sind, betreibt in Denver/Colorado eine von ihr errichtete Seniorenwohnanlage. Nach dem Gesellschaftsvertrag war der Kläger nach Maßgabe seiner Einlage am Gewinn bzw. Verlust der Gesellschaft beteiligt. Er haftete nicht persönlich. Er hatte keine Geschäftsführungsbefugnisse. Diese lagen ausschließlich beim general partner, der indessen verpflichtet war, jedem limited partner einen geprüften Jahresabschluß zu übermitteln. Ferner hatte jeder limited partner Einsichts- und Buchprüfungsrechte hinsichtlich der Jahresabschlüsse und Geschäftsunterlagen.

Die T. gab für die Jahre 1981 und 1982 im Inland Steuererklärungen ab, mit denen sie die einheitliche und gesonderte Feststellung negativer gewerblicher Einkünfte begehr...

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