Entscheidungsstichwort (Thema)
Einkommensteuer 1992
Nachgehend
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen.
3. Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
Die Kläger sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Der Kläger ist Diplom-Ingenieur und war im Streitjahr 1992 als leitender Angestellter bei der … beschäftigt. Die Klägerin war 1992 als Angestellte der … in … tätig, deren Gesellschafterin sie auch ist. Die Kläger erzielten 1992 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, aus Vermietung und Verpachtung und aus Kapitalvermögen. Aus der Vercharterung einer Segelyacht machen sie in ihrer Einkommensteuererklärung 1992, Anlage GSE, als negative Einkünfte des Klägers aus Gewerbebetrieb einen Verlust i.H.v. ./. DM 131.486,– geltend.
Mit Kaufvertrag vom 25. Januar 1992 (vgl. Umsatzsteuerakte/Investitionszulageakte Bl. 2) erwarb der Kläger, der Inhaber eines Bootsführerscheines ist, auf der Bootsmesse in … von der Fa. … – im folgenden bezeichnet als „YC GmbH” – eine neue Segelyacht der Marke … (Baujahr 1992; Länge 10,90 m, Breite 3,55 m, Tiefgang 1,75 m) zum Preis von brutto DM 242.820,– (netto DM 213.000,–). Im Kaufvertrag ist der Kläger mit … bezeichnet. Liegeplatz der Yacht ist laut Kaufvertrag …
Zugleich schloß der Kläger mit dem Verkäufer der Yacht, der YC GmbH, auch einen „Chartervermittlungsvertrag” (im Vertrag auch weiter als „Service-Vertrag” bezeichnet; vgl. z.B. Einkommensteuerakte –EStA– Bl. 83).
Nach dem Wortlaut des Vertrages ist dieser zwischen der …, im Vertrag weiter „Verchafterer” genannt, und der YC GmbH, im Vertrag weiter „Vermittler” genannt, für den Zeitraum vom 01.01.1992 bis 31.12.1998 für die o.g. Yacht geschlossen. Die Yacht wird in das Charterprogramm des Vermittlers aufgenommen. Der Vermittler übernimmt für den Vercharterer die Werbung in Fachzeitschriften und auf Messen, die Vermittlung von Charterverträgen, den gesamten Schriftverkehr mit den Charterkunden, das Inkasso der Chartergebühren, den Kunden-Check-in und Checkout und die Reinigung zwischen Rücknahme und Übergabe. Die Vercharterung der Yacht erfolgt für Rechnung und Gefahr des Vercharterers. Die Versicherungsprämie, die Kosten für Sommerliegeplatz, Winterlager und die Kosten für normalen Verschleiß gehen zu Lasten des Vercharterers. Eine private Nutzung des Vercharterers während der Vertragsdauer ist ausgeschlossen. Während der Vertragdauer hat der Vermittler das alleinige Recht, Charterverträge zu vermitteln. Die Courtage von 30 % wird auch dann fällig, wenn der Vercharterer selbst Aufträge vermittelt und entgegennimmt.
Zum 01. April 1992 meldete der Kläger unter … in … ein Gewerbe „Vermieten von Segelyachten” an.
Am 25. Juni 1992 erfolgte die Übergabe der Yacht an den Kläger in …. Der Liegeplatz der Yacht befand sich 1992 in … als sich die Chartereinnahmen in den Folgejahren nicht so entwickelten, wie in einer Rentabilitätsberechnung der YC GmbH (EStA Bl. 15) prognostiziert, wurde der Liegeplatz der Yacht jedoch an den Sitz der YC GmbH nach verlegt, um in einem „Westhafen” eine bessere Auslastung zu erzielen. In … übernahm die Betreuung der Yacht ein … (InvZul-Akte Bl. 43). In einem auf den 25. Januar 1992 datierten Schreiben wird insoweit einem M. von der … „uneingeschränkte Vollmacht zur Wahrnehmung ihrer Interessen” erteilt (InvZul-Akte Bl. 44). Die Tätigkeit des M. beschränkte sich auf die Schiffsübergabe an die von der YC GmbH vermittelten Charterer sowie die Vornahme von Ein- und Umbauten an der Yacht des Klägers in dessen Auftrag.
Die YC GmbH bietet in ihrer Werbung als … „über 90 topausgerüstete Yachten der Spitzenklasse von 8–15 m” an (EStA Bl. 101–103). Nach der Werbung werden alle Yachten in Ruhe geprüft, gewartet, gelüftet, gereinigt und abgetaucht. Angeboten werden neben einem „24-Std.-Service der mobilen Technikercrew in … und in … auch Serviceleistungen wie kostenlose Proviantanlieferung, Transferservice und sichere Hallenparkplätze. Zugleich wirbt die YC GmbH als „kompetenter Bavaria-Händler an der Küste” und bietet unter Verweis auf ihre ständige Verkaufsausstellung u.a. „professionelle Beratung” u.ä. beim Kauf einer Yacht an. Des weiteren verweist sie auf ein weltweites Charterangebot sowie ihre Angebote Familienflottillen und Skipper-Training. Im Kopf des Geschäftsbriefformulars der YC GmbH heißt es u.a. „Yachtcharter, Verkauf + Vermittlung”.
Ausweislich eines von der YC GmbH vorgelegten Chartervertrages (EStA Bl. 125 f.) werden die von der YC GmbH vermittelten Charterverträge zwischen dem Charterer und dem „Vercharterer (jeweiliger Schiffseigentümer) vertreten durch” die YC GmbH geschlossen. Weder in dem Vertrag selbst noch in den beiliegenden Geschäftsbedingungen sind irgendwelche Sonderleistungen des Vercharterers oder des Vermittlers vorgesehen. Es wird lediglich das ausgerüstete Boot verchartert, wobei Yacht und Charterer auf Kosten des Vercharterers bei einer Selbstbeteiligung des Charteres i...