Dipl.-Finw. (FH) Anna M. Nolte
5.1 Begriff
Zusammen mit dem laufenden Zins sind Damnum, Disagio und Agio das Gesamtentgelt für die Kapitalnutzung. Bei Ablauf des Zinsfestschreibungszeitraums werden die Darlehenskonditionen der dann gegebenen Lage am Geldmarkt angepasst, wobei ggf. auch ein neues Damnum oder Disagio vereinbart oder das Darlehen umgeschuldet werden kann.
5.2 Agio/Disagio
Bei Darlehensverträgen wird häufig ein Aufgeld (Agio) vereinbart oder ein Abgeld (Disagio) einbehalten. Ein Agio wird über die Darlehenssumme hinaus vereinbart und ist mit Zinsen und Tilgung zusätzlich zu zahlen. Ein Disagio ist der Unterschiedsbetrag zwischen Nenn- und Verfügungsbetrag einer Schuld. Es fungiert im Ergebnis als Ausgleich für einen niedrigeren Nominalzinssatz und ist damit als Vorauszahlung eines Teils der Zinsen anzusehen. Das Disagio wird vom vereinbarten Darlehensbetrag einbehalten. Der Darlehensnehmer muss die volle Darlehenssumme tilgen.
Bei diesen Beträgen handelt es sich entweder um ein Mittel zur Feineinstellung des Zinses, um gebrochene Zinssätze zu vermeiden, oder um eine zusätzliche Vergütung für die Kapitalüberlassung, die die in Form laufender Zinsen gewährte Vergütung über einen Zinsfestschreibungszeitraum ergänzt. Bei einer Darlehenslaufzeit, die mehr als 5 Jahre beträgt, werden diese Vorauszahlungen marktüblich auf 5 Jahre berechnet. Ob davon abweichende Gestaltungen ggf. der Marktüblichkeit widersprechen hängt von den Einzelumständen der jeweiligen Vertragsgestaltung ab.
5.3 Damnum
Ein Damnum ist i. d. R. eine neben der laufenden Verzinsung geleistete zusätzliche Vergütung für die Kapitalnutzung. Wird das Damnum vereinbarungsgemäß bei Auszahlung eines Tilgungsdarlehens einbehalten, ist es im Zeitpunkt der Kapitalauszahlung abgeflossen. Vereinbaren Darlehensgeber und Darlehensnehmer eine ratenweise Auszahlung des Darlehens mit teilweiser Einbehaltung des Damnums, ist darin die Vereinbarung des Damnums und gleichzeitig die Abrede über die Tilgung des Damnums zu sehen.
Ein Damnum, das ein Darlehensschuldner vor Auszahlung eines zum Erwerb einer zu vermietenden Immobilie aufgenommenen Darlehens zahlt, ist im Veranlagungszeitraum seiner Leistung als Werbungskosten abziehbar, es sei denn, dass die Vorausleistung des Damnums wirtschaftlich nicht sinnvoll ist.
Hat sich der Darlehensnehmer, um die volle Auszahlung eines Darlehens zu erreichen, für das vereinbarte Damnum vom Gläubiger ein zusätzliches Darlehen gewähren lassen, kann er, wenn die Vereinbarungen eine rechtliche und wirtschaftliche Einheit bilden, nur die zur Tilgung des Zusatzdarlehens geleisteten Teilbeträge gleich einem Damnum im Zeitpunkt der Zahlung steuerlich geltend machen. Diese sog. Tilgungsstreckung bedeutet wirtschaftlich eine Stundung des Damnums.
5.4 Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Bei Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich wird der Aufwand auf die Laufzeit des Darlehens ratierlich verteilt. Für ein bei der Ausgabe einer festverzinslichen Schuldverschreibung mit bestimmter Laufzeit vereinbartes Disagio ist in der Steuerbilanz ein Rechnungsabgrenzungsposten zu aktivieren und über den Zinsfestschreibungszeitraum verteilt aufzulösen.
Ob der Darlehensnehmer zu Beginn der Vertragslaufzeit einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten bilden muss, hängt davon ab, ob er für den Fall der vorzeitigen Vertragsbeendigung die anteilige Erstattung der bereits gezahlten Finanzierungskosten, wie z. B. der Zinsen, verlangen kann. Eine Verbesserung der allgemeinen Kreditbedingungen seit der Darlehensaufnahme rechtfertigt es nicht, einen bei der Kreditaufnahme aktivierten Rechnungsabgrenzungsposten niedriger anzusetzen. Auch für ein Damnum bei betrieblichen Krediten aus öffentlichen Förderprogrammen, das von dem Refinanzierungsinstitut (und nicht von der vermittelnden Bank) einbehalten wird, ist ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden.
Beispiele aus der Rechtsprechung
Im Falle einer Umschuldung ist der bisherige Rechnungsabgrenzungsposten nur dann in voller Höhe aufzulösen, wenn die abgegrenzten Beträge in keinem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem neuen o...